Sitzung: 27.03.2014 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: MV/FB5/006/2014
Der Rat nimmt die
Mitteilungsvorlage der Verwaltung vom 06.03.2014 zur Kenntnis. Darin wird
Folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt: *)
Der Rat nimmt die Übertragung von Ermächtigungen
aus dem Haushalt 2013 nach 2014 gem. § 22 Abs. 4 Gemeindehaushaltsverordnung
(Gem.HVO NRW) zur Kenntnis.
Der Gesetzgeber hat mit den Regelungen des § 22
Gem.HVO NRW die rechtlichen Möglichkeiten geschaffen, im Rahmen der
Ermächtigungsübertragung die kontinuierliche und der Aufgabenerfüllung gerecht
werdende Bewirtschaftung der Haushaltsmittel auch nach Schluss des
Haushaltsjahres zu gewährleisten.
Durch die Übertragung wird die Ermächtigung
(Erlaubnis) übertragen, im folgenden Haushaltsjahr mehr Aufwendungen und/oder
Auszahlungen auszulösen, als im Haushaltsplan ausgewiesen sind. Damit wird
sowohl das Ergebnis als auch die Liquidität des folgenden Jahres belastet.
Aufgrund des Budgetrechtes des Rates sind diese
zusätzlichen Ermächtigungen dem Rat in einer Übersicht mit Angabe der
Auswirkungen auf den Ergebnis- und den Finanzplan des Folgejahres vorzulegen
(Anlage 1).
Die daraus resultierenden Änderungen in der
Ergebnis- und Finanzplanung führen in dem vom Rat beschlossenen Haushaltsplan
2014 zu einer Erhöhung der Haushaltspositionen im Bereich der Aufwendungen und
Auszahlungen.
Die zahlungswirksame Entlastung im Haushaltsjahr
2013 führt zu einer zahlungswirksamen Belastung (Reduzierung der Liquiden
Mittel) im Haushaltsjahr 2014. Die zahlungswirksame Seite der Finanzrechnung
hat keine Auswirkungen auf den Haushaltsausgleich.
Entsprechend
der Vorgabe des Rates wird gem. Anlage 2 nochmals gesondert dargestellt, wie
die investiven Ermächtigungsübertragungen von insgesamt 2.792.600 € finanziert
sind. Zusätzlich erfolgt zur Information des Rates die Mitteilung, dass im
investiven Bereich im Haushaltsjahr 2013 eine Kreditermächtigung in Höhe von
479.600 € abgesetzt und darüber hinaus zwei fällig werdende Kredite von
insgesamt 262.328 € außerplanmäßig getilgt werden konnten.
*) Änderung des Sachverhaltes aufgrund
Ratsbeschluss vom 15.05.2014
Stadtverordneter Dohmen fragt an, ob die Übertragung in Höhe von
148.000 Euro im Ergebnis 2013 bereits berücksichtigt sei.
Dies wird von Verwaltungsfachwirt Winkens verneint. Die neu gebildeten
Ermächtigungsübertragungen sind nicht Teil des Jahresergebnisses 2013, sondern
werden erst das Jahresergebnis 2013 belasten.