Sachverhalt:
Der Rat nimmt die Übertragung von Ermächtigungen
aus dem Haushalt 2013 nach 2014 gem. § 22 Abs. 4 Gemeindehaushaltsverordnung
(Gem.HVO NRW) zur Kenntnis.
Der Gesetzgeber hat mit den Regelungen des § 22
Gem.HVO NRW die rechtlichen Möglichkeiten geschaffen, im Rahmen der
Ermächtigungsübertragung die kontinuierliche und der Aufgabenerfüllung gerecht
werdende Bewirtschaftung der Haushaltsmittel auch nach Schluss des
Haushaltsjahres zu gewährleisten.
Durch die Übertragung wird die Ermächtigung
(Erlaubnis) übertragen, im folgenden Haushaltsjahr mehr Aufwendungen und/oder
Auszahlungen auszulösen, als im Haushaltsplan ausgewiesen sind. Damit wird
sowohl das Ergebnis als auch die Liquidität des folgenden Jahres belastet.
Aufgrund des Budgetrechtes des Rates sind diese
zusätzlichen Ermächtigungen dem Rat in einer Übersicht mit Angabe der
Auswirkungen auf den Ergebnis- und den Finanzplan des Folgejahres vorzulegen
(Anlage 1).
Die daraus resultierenden Änderungen in der
Ergebnis- und Finanzplanung führen in dem vom Rat beschlossenen Haushaltsplan
2014 zu einer Erhöhung der Haushaltspositionen im Bereich der Aufwendungen und
Auszahlungen.
Die zahlungswirksame Entlastung im Haushaltsjahr
2013 führt zu einer zahlungswirksamen Belastung (Reduzierung der Liquiden
Mittel) im Haushaltsjahr 2014. Die zahlungswirksame Seite der Finanzrechnung
hat keine Auswirkungen auf den Haushaltsausgleich.
Entsprechend der Vorgabe des
Rates wird gem. Anlage 2 nochmals gesondert dargestellt, wie die investiven
Ermächtigungsübertragungen von insgesamt 2.792.600 € finanziert sind. Zusätzlich
erfolgt zur Information des Rates die Mitteilung, dass im investiven Bereich im
Haushaltsjahr 2013 eine Kreditermächtigung in Höhe von 479.600 € abgesetzt und
darüber hinaus zwei fällig werdende Kredite von insgesamt 262.328 €
außerplanmäßig getilgt werden konnten.