Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Enthaltungen: 6

Sachverhalt:

Das Architekturbüro Viethen, Erkelenz, beantragt mit Schreiben vom 22.05.2012 (Anlage 1) die Erteilung von Befreiungen der Gestaltungssatzung der Stadt Wassenberg für den historischen Altstadtbereich (Anlage 2) und des Bebauungsplanes Nr. 16 „Stadtzentrum“ für das Bauvorhaben Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 10 barrierefreien Wohneinheiten in Wassenberg, Parkstraße (Gemarkung Wassenberg, Flur 8, Flurstück 687).

 

Nach bereits erfolgten Vorgesprächen kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dem vorliegenden Antrag zu entsprechen, da das betroffene Grundstück im klassischen Sinne nicht der Gestaltungssatzung zuzurechnen ist, obwohl es räumlich dort angesiedelt ist (Randlage an der Parkstraße). Entsprechend wurde bereits hier auch das Wohn- und Geschäftshaus, Wassenberg, Graf-Gerhard-Straße 33, errichtet. Das jetzt beabsichtigte Bauvorhaben passt sich entsprechend der Umgebungsbebauung an und die heutige Baulücke würde sinnvoll geschlossen.

 

Gemäß § 10 der Gestaltungssatzung der Stadt Wassenberg sind Ausnahmen und Befreiungen möglich; hierüber entscheidet im Einzelfall der Rat nach vorheriger Beratung durch den Planungs- und Umweltausschuss.

 

Hinsichtlich der geringen Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 16 „Stadtzentrum“ hat die Bauaufsichtsbehörde des Kreises Heinsberg eine Befreiung in Aussicht gestellt.

 

Ergänzend wird auf die beigefügten Anlagen verwiesen:

-                      Flurkarte           (Anlage 3)

-                      Lageplan           (Anlage 4)

-                      Ansichten          (Anlage 5)

 

 

Stadtverordneter Gansweidt führt aus, dass die Stellplätze besser entlang der Parkstraße errichtet werden sollten, da die Straße Am Bleichdamm sehr schmal sei und keine weiteren Verkehre mehr aufnehmen könne.

 

Fachbereichsleiter Sendke erklärt, dass das geplante Vorhaben das gesamte Baufenster beansprucht und so nur eine Erschließung über die Straße Am Bleichdamm in Frage kommt.

 

Des Weiteren führt Stadtkämmerer Darius aus, dass es nur um eine Befreiung von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung geht und die Errichtung von Stellplätzen, unabhängig von der Ausnutzung des Baufensters, im hinteren Grundstücksbereich zulässig sei, da das Grundstück über eine beidseitige Erschließung verfügt.

 

Bürgermeister Winkens ergänzt, dass sich das Vorhaben für den Bauherrn nur rechnet, wenn er das Vorhaben so wie beantragt umsetzen kann.

 


Beschlussvorschlag an den Rat:          (12 Ja-Stimmen, 6 Enthaltungen)

 

 


Dem vorliegenden Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung der Stadt Wassenberg für den historischen Altstadtbereich zur Realisierung eines Einzelvorhabens (Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 10 barrierefreien Wohneinheiten, Parkstraße, Gemarkung Wassenberg, Flur 8, Flurstück 687) wird entsprochen.