Sitzung: 13.06.2012 Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltangelegenheiten
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Enthaltungen: 6
Vorlage: BV/FB4/022/2012
Sachverhalt:
Das
Architekturbüro Viethen, Erkelenz, beantragt mit Schreiben vom 22.05.2012
(Anlage 1) die Erteilung von Befreiungen der Gestaltungssatzung der Stadt
Wassenberg für den historischen Altstadtbereich (Anlage 2) und des
Bebauungsplanes Nr. 16 „Stadtzentrum“ für das Bauvorhaben Neubau eines
Mehrfamilienhauses mit 10 barrierefreien Wohneinheiten in Wassenberg,
Parkstraße (Gemarkung Wassenberg, Flur 8, Flurstück 687).
Nach
bereits erfolgten Vorgesprächen kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dem
vorliegenden Antrag zu entsprechen, da das betroffene Grundstück im klassischen
Sinne nicht der Gestaltungssatzung zuzurechnen ist, obwohl es räumlich dort
angesiedelt ist (Randlage an der Parkstraße). Entsprechend wurde bereits hier
auch das Wohn- und Geschäftshaus, Wassenberg, Graf-Gerhard-Straße 33,
errichtet. Das jetzt beabsichtigte Bauvorhaben passt sich entsprechend der
Umgebungsbebauung an und die heutige Baulücke würde sinnvoll geschlossen.
Gemäß
§ 10 der Gestaltungssatzung der Stadt Wassenberg sind Ausnahmen und Befreiungen
möglich; hierüber entscheidet im Einzelfall der Rat nach vorheriger Beratung
durch den Planungs- und Umweltausschuss.
Hinsichtlich
der geringen Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 16
„Stadtzentrum“ hat die Bauaufsichtsbehörde des Kreises Heinsberg eine Befreiung
in Aussicht gestellt.
Ergänzend
wird auf die beigefügten Anlagen verwiesen:
-
Flurkarte (Anlage 3)
-
Lageplan (Anlage 4)
-
Ansichten (Anlage 5)
Stadtverordneter Gansweidt führt aus, dass die Stellplätze
besser entlang der Parkstraße errichtet werden sollten, da die Straße Am
Bleichdamm sehr schmal sei und keine weiteren Verkehre mehr aufnehmen könne.
Fachbereichsleiter Sendke erklärt, dass das geplante
Vorhaben das gesamte Baufenster beansprucht und so nur eine Erschließung über
die Straße Am Bleichdamm in Frage kommt.
Des Weiteren führt Stadtkämmerer Darius aus, dass es nur um
eine Befreiung von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung geht und die Errichtung
von Stellplätzen, unabhängig von der Ausnutzung des Baufensters, im hinteren
Grundstücksbereich zulässig sei, da das Grundstück über eine beidseitige
Erschließung verfügt.
Bürgermeister Winkens ergänzt, dass sich das Vorhaben für
den Bauherrn nur rechnet, wenn er das Vorhaben so wie beantragt umsetzen kann.
Beschlussvorschlag an den Rat: (12 Ja-Stimmen, 6 Enthaltungen)
Dem vorliegenden Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen der
Gestaltungssatzung der Stadt Wassenberg für den historischen Altstadtbereich zur
Realisierung eines Einzelvorhabens (Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 10
barrierefreien Wohneinheiten, Parkstraße, Gemarkung Wassenberg, Flur 8,
Flurstück 687) wird entsprochen.