Beschlussvorschlag:
Der Veräußerung der Kommanditanteile der NEW AG an der GSH an die RWEG unter Auswahl der Option B wird zugestimmt.
Sachverhalt:
Durch die
Einbindung der Kreiswerke Heinsberg GmbH (KWH) in das NEW Holding-Modell zum
01.01.2015 sind die Gesellschafter der KWH (Kreis Heinsberg, kreisangehörige
Kommunen des Kreises Heinsberg und die Gemeinde Niederkrüchten aus dem Kreis
Viersen) an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Die KWH ist zu 16,66 % an
der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Diese Holding wiederum hält 60,05 % an
der NEW AG.
Die NEW AG ist
seit dem Jahr 2008 mit 0,98 % an der Gemeinschaftskraftwerk Steinkohle Hamm
GmbH & Co. KG (GSH) beteiligt. Hieraus resultiert ein prozentualer Anteil
der KWH an der GSH von insgesamt 0,098042434 %
Somit ergeben
sich für die einzelnen KWH-Gesellschafter die folgenden prozentualen
mittelbaren Beteiligungen der GSH.
Kommune |
Anteil KWH |
Anteil GSH |
Kreis
Heinsberg |
50,250
% |
rd.
0,04927 % |
Stadt
Geilenkirchen |
9,250
% |
rd.
0,00907 % |
Stadt
Übach-Palenberg |
8,500
% |
rd.
0,00833 % |
Stadt
Hückelhoven |
7,750
% |
rd.
0,00760 % |
Stadt
Wassenberg |
5,000
% |
rd.
0,00490 % |
Stadt
Heinsberg |
4,250
% |
rd.
0,00417 % |
Stadt
Erkelenz |
4,125
% |
rd.
0,00404 % |
Gemeinde
Gangelt |
3,625
% |
rd.
0,00355 % |
Gemeinde
Selfkant |
3,000
% |
rd.
0,00294 % |
Gemeinde
Waldfeucht |
3,000
% |
rd.
0,00294 % |
Stadt
Wegberg |
1,000
% |
rd.
0,00098 % |
Gemeinde
Niederkrüchten |
0,250
% |
rd.
0,00025 % |
zusammen |
100,00
% |
rd.
0,09804 % |
Trotz dieser
Minimalstbeteiligungen der einzelnen Gesellschafter ergeben sich hieraus
weitere Konsequenzen, u.a. bei einer beabsichtigten Veräußerung, wie im
vorliegenden Fall:
Die GSH, an der
neben der NEW AG die RWE Generation SE („RWEG“) und 22 weitere Stadtwerke
beteiligt sind, soll am Standort Hamm ein hocheffizientes
Steinkohle-Doppelblockkraftwerk mit einer Gesamtleistung von rund 1.600 MW und
einem elektrischen Wirkungsgrad von rund 46 % errichten und betreiben („Projekt
GEKKO“).
Während der
Errichtung des Kraftwerks kam es zu einer Vielzahl von Baumängeln, die die
Inbetriebnahme der beiden Kraftwerksblöcke immer wieder verzögerten. Darüber
hinaus hat die Marktentwicklung der letzten Jahre die Wirtschaftlichkeit des
Projekts GEKKO erheblich belastet. Vor diesem Hintergrund haben die an der GSH
beteiligten Stadtwerke vor ca. einem Jahr intensive Gespräche mit RWEG über
einen Ausstieg der Stadtwerke aus dem Projekt GEKKO aufgenommen, die inzwischen
abgeschlossen sind. RWEG ist bereit, die Kommanditanteile der an der GSH
beteiligten Stadtwerke zum 31.12.2015 zu erwerben und so die Beendigung der
gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen der Stadtwerke an der GSH zu
ermöglichen.
Die Stadtwerke
können unabhängig voneinander zwischen zwei Ausstiegsoptionen wählen. Voraussetzung ist jedoch die Teilnahme aller Stadtwerke am
Ausstieg mit den entsprechenden Gremienbeschlüssen. Beide Optionen sehen vor,
die Beteiligung zum 31.12.2015 zu beenden und die Anteile an der GSH an die
RWEG zu veräußern. Darüber hinaus sollen die bestehenden
Stromlieferungsverträge gegen eine Abgeltungszahlung entweder anteilig (Option
A) oder vollständig (Option B) zum 31.12.2015 aufgehoben werden. Die
Stadtwerke, die Option B wählen, beenden ihre Geschäftsbeziehungen vollständig
zum 31.12.2015. Die NEW AG beabsichtigt, Option B auszuwählen.
Die Veräußerung
der Kommanditanteile der NEW AG an RWEG bedarf der Zustimmung der an der NEW AG
mittelbar beteiligten Kommunen.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten, Sachkosten € Personalkosten € keine |
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto |