Betreff
Veräußerung der kommunalen Beteiligungen an der Gemeinschaftskraftwerk Steinkohle Hamm GmbH & Co. KG; Black GEKKO-Projekt (mittelbare Beteiligung über die Kreiswerke Heinsberg GmbH)
Vorlage
BV/FB5/073/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Veräußerung der Kommanditanteile der NEW AG an der GSH an die RWEG unter Auswahl der Option B wird zugestimmt.


Sachverhalt:

Durch die Einbindung der Kreiswerke Heinsberg GmbH (KWH) in das NEW Holding-Modell zum 01.01.2015 sind die Gesellschafter der KWH (Kreis Heinsberg, kreisangehörige Kommunen des Kreises Heinsberg und die Gemeinde Niederkrüchten aus dem Kreis Viersen) an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Die KWH ist zu 16,66 % an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Diese Holding wiederum hält 60,05 % an der NEW AG.

 

Die NEW AG ist seit dem Jahr 2008 mit 0,98 % an der Gemeinschaftskraftwerk Steinkohle Hamm GmbH & Co. KG (GSH) beteiligt. Hieraus resultiert ein prozentualer Anteil der KWH an der GSH von insgesamt 0,098042434 %

 

Somit ergeben sich für die einzelnen KWH-Gesellschafter die folgenden prozentualen mittelbaren Beteiligungen der GSH.

 

Kommune

Anteil KWH

Anteil GSH

Kreis Heinsberg

50,250 %

rd. 0,04927 %

Stadt Geilenkirchen

9,250 %

rd. 0,00907 %

Stadt Übach-Palenberg

8,500 %

rd. 0,00833 %

Stadt Hückelhoven

7,750 %

rd. 0,00760 %

Stadt Wassenberg

5,000 %

rd. 0,00490 %

Stadt Heinsberg

4,250 %

rd. 0,00417 %

Stadt Erkelenz

4,125 %

rd. 0,00404 %

Gemeinde Gangelt

3,625 %

rd. 0,00355 %

Gemeinde Selfkant

3,000 %

rd. 0,00294 %

Gemeinde Waldfeucht

3,000 %

rd. 0,00294 %

Stadt Wegberg

1,000 %

rd. 0,00098 %

Gemeinde Niederkrüchten

0,250 %

rd. 0,00025 %

zusammen

100,00 %

rd. 0,09804 %

 

Trotz dieser Minimalstbeteiligungen der einzelnen Gesellschafter ergeben sich hieraus weitere Konsequenzen, u.a. bei einer beabsichtigten Veräußerung, wie im vorliegenden Fall:

 

 

Die GSH, an der neben der NEW AG die RWE Generation SE („RWEG“) und 22 weitere Stadtwerke beteiligt sind, soll am Standort Hamm ein hocheffizientes Steinkohle-Doppelblockkraftwerk mit einer Gesamtleistung von rund 1.600 MW und einem elektrischen Wirkungsgrad von rund 46 % errichten und betreiben („Projekt GEKKO“).

 

Während der Errichtung des Kraftwerks kam es zu einer Vielzahl von Baumängeln, die die Inbetriebnahme der beiden Kraftwerksblöcke immer wieder verzögerten. Darüber hinaus hat die Marktentwicklung der letzten Jahre die Wirtschaftlichkeit des Projekts GEKKO erheblich belastet. Vor diesem Hintergrund haben die an der GSH beteiligten Stadtwerke vor ca. einem Jahr intensive Gespräche mit RWEG über einen Ausstieg der Stadtwerke aus dem Projekt GEKKO aufgenommen, die inzwischen abgeschlossen sind. RWEG ist bereit, die Kommanditanteile der an der GSH beteiligten Stadtwerke zum 31.12.2015 zu erwerben und so die Beendigung der gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen der Stadtwerke an der GSH zu ermöglichen.

 

Die Stadtwerke können unabhängig voneinander zwischen zwei Ausstiegsoptionen wählen. Voraussetzung ist jedoch die Teilnahme aller Stadtwerke am Ausstieg mit den entsprechenden Gremienbeschlüssen. Beide Optionen sehen vor, die Beteiligung zum 31.12.2015 zu beenden und die Anteile an der GSH an die RWEG zu veräußern. Darüber hinaus sollen die bestehenden Stromlieferungsverträge gegen eine Abgeltungszahlung entweder anteilig (Option A) oder vollständig (Option B) zum 31.12.2015 aufgehoben werden. Die Stadtwerke, die Option B wählen, beenden ihre Geschäftsbeziehungen vollständig zum 31.12.2015. Die NEW AG beabsichtigt, Option B auszuwählen.

 

Die Veräußerung der Kommanditanteile der NEW AG an RWEG bedarf der Zustimmung der an der NEW AG mittelbar beteiligten Kommunen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                            

Kostenstelle/Konto