Betreff
Aufstellung eines Straßenbebauungsplanes zur Überplanung der Verkehrsfläche im Bereich der Franken- und Keltenstraße
Vorlage
BV/FB4/018/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1.         Für den Bereich der Franken- und Keltenstraße ist ein einfacher     Bebauungsplan           gemäß § 30 Abs. 3 BauGB aufzustellen. Der         Bebauungsplan erhält die Nr. 82        „Verkehrsfläche Franken-/Keltenstraße“             (Straßenbebauungsplan) und umfasst die      Verkehrsfläche der Franken- und       Keltenstraße.

2.         Mit dem Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 82 „Verkehrsfläche Franken-         /Keltenstraße“ (Straßenbebauungsplan) ist die frühzeitige Bürgerbeteiligung         gemäß             § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB   durchzuführen.

 

 


Sachverhalt:

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 05.03.2009 beschlossen, den Bereich der ehemaligen Wohnsiedlung für Militärangehörige Franken-/Keltenstraße zu überplanen und den qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 76 „Franken-/Keltenstraße“ aufzustellen. Die frühzeitigen Beteiligungen der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurden durchgeführt.

 

Im Zuge der frühzeitigen Behördenbeteiligung wurde erneut die Forderung des Straßenverkehrsamtes des Kreises Heinsberg und des Landesbetriebes Straßenbau NRW erhoben, die im Zuge des Baus des Kreisverkehres vereinbarte Schließung der Zufahrt zur Kelten- und Frankenstraße umzusetzen.

 

Aufgrund des Ausschussbeschlusses vom 16.03.2011 (TOP 3) wurden nochmals mit dem Straßenverkehrsamt Heinsberg mögliche Alternativen zur Abbindung der Franken- und Keltenstraße erörtert.

 

Auf das beigefügte Antwortschreiben des Straßenverkehrsamtes des Kreises Heinsberg vom 02.08.2012 wird verwiesen (Anlage 1).

 

In der Ausschusssitzung am 29.08.2012 (TOP 5) wurde seitens der Verwaltung deutlich gemacht, dass das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 76 „Franken-/Keltenstraße“ nur in der Form fortgesetzt werden sollte, dass lediglich die verkehrliche Anbindung Inhalt dieses Bebauungsplanes ist.

 

Eine Fortführung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 76 „Franken-/Keltenstraße“ ist unter diesen Voraussetzungen aber nicht möglich, weil es sich um einen qualifizierten Bebauungsplan handelt. Da aber nur noch die Verkehrsfläche Bestandteil des Bebauungsplanes sein soll, werden die Anforderungen an einen qualifizierten Bebauungsplan nicht mehr erfüllt.

Somit wird die Einstellung des Verfahrens (siehe TOP 5) und die Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes gemäß § 30 Abs. 3 BauGB nötig.

 

Ein Übersichtsplan des Geltungsbereiches des Straßenbauungsplanes (Anlage 2) sowie der Vorentwurf (Anlage 3) sind beigefügt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                            

Kostenstelle/Konto