Betreff
Eintragung eines Bodendenkmals in die Denkmalliste der Stadt Wassenberg gem. § 3 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz NW
hier: Bodendenkmal HS 175 Siedlung/Villa Rustica auf dem Grundstück Gemarkung Wassenberg, Flur 7, Flurstück 314 teilw.
Vorlage
BV/FB4/025/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Wegen der Eilbedürftigkeit entscheidet der Stadtrat anstelle des in § 11 Abs. 3 Ziffer b) der Zuständigkeitsordnung zuständigen Kultur- und Sportausschusses über den folgenden Beschlussvorschlag:

 

Das Bodendenkmal HS 175, Siedlung/Villa Rustica auf dem Grundstück Gemarkung Wassenberg, Flur 7, Flurstück 314 teilw., wird in die Liste der ortsfesten Bodendenkmäler der Stadt Wassenberg eingetragen.

 


Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 17.09.2012 stellt das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland unter Bezug auf § 3 Abs. 2 DSchG NW den Antrag, dass Bodendenkmal Siedlung/Villa Rustica, Bodendenkmalblatt HS 175, auf dem Grundstück Gemarkung Wassenberg, Flur 7, Flurstück 314 teilw., in die Liste der ortsfesten Bodendenkmäler der Stadt Wassenberg einzutragen.

 

Dieses Grundstück liegt im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 73 „Kombibad“ und es handelt sich dabei um ein gewerbliches Baugrundstück. Trotz dieser Ausweisung in der Bauleitplanung, gibt es bei dem vorliegenden Antrag dem Grunde nach kein Ermessen der Stadt, den Antrag zu versagen.

 

Die Stadt wird dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland zur Sicherung dieses Bodendenkmals eine Frist von 12 Monaten einräumen.

 

Eine Übersichtskarte, der Antrag des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland sowie das Bodendenkmalblatt HS 175 sind als Anlage beigefügt.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                            

Kostenstelle/Konto