hier: Bodendenkmal HS 175 Siedlung/Villa Rustica auf dem Grundstück Gemarkung Wassenberg, Flur 7, Flurstück 314 teilw.
Beschlussvorschlag:
Wegen der Eilbedürftigkeit entscheidet der Stadtrat anstelle des in § 11 Abs. 3 Ziffer b) der Zuständigkeitsordnung zuständigen Kultur- und Sportausschusses über den folgenden Beschlussvorschlag:
Das Bodendenkmal HS 175, Siedlung/Villa Rustica auf dem Grundstück Gemarkung Wassenberg, Flur 7, Flurstück 314 teilw., wird in die Liste der ortsfesten Bodendenkmäler der Stadt Wassenberg eingetragen.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 17.09.2012 stellt das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland unter Bezug auf § 3 Abs. 2 DSchG NW den Antrag, dass Bodendenkmal Siedlung/Villa Rustica, Bodendenkmalblatt HS 175, auf dem Grundstück Gemarkung Wassenberg, Flur 7, Flurstück 314 teilw., in die Liste der ortsfesten Bodendenkmäler der Stadt Wassenberg einzutragen.
Dieses Grundstück liegt im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 73 „Kombibad“ und es handelt sich dabei um ein gewerbliches Baugrundstück. Trotz dieser Ausweisung in der Bauleitplanung, gibt es bei dem vorliegenden Antrag dem Grunde nach kein Ermessen der Stadt, den Antrag zu versagen.
Die Stadt wird dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland zur Sicherung dieses Bodendenkmals eine Frist von 12 Monaten einräumen.
Eine Übersichtskarte, der Antrag des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland sowie das Bodendenkmalblatt HS 175 sind als Anlage beigefügt.
Finanzielle
Auswirkungen
-------------------------------
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten, Sachkosten € Personalkosten € keine |
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
|
|
Kostenstelle/Konto |