Betreff
Sportanlage im Stadtteil Effeld; hier: Bauprogramm
Vorlage
BV/FB5/046/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss beschließt, dass das Naturrasenspielfeld auf der Sportanlage im Stadtteil Effeld in einen ganzjährig nutzbaren Kunstrasenplatz umgewandelt wird und damit diese Sportanlage insbesondere in den Wintermonaten eine Zentralfunktion für die Vereine aus Effeld, Birgelen und Ophoven übernimmt.

 

 


Sachverhalt:

Die dringend notwendige, umfassende Instandsetzung des Rasenspielfeldes auf der Sportanlage im Stadtteil Effeld wurde in 2021 zunächst zurückgestellt, da für einen Umbau des Naturrasenspielfeldes in einen Kunstrasenplatz mit anschließender Zentralfunktion für die Vereine aus Effeld, Birgelen und Ophoven eine Zuwendung aus dem Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten des Landes NRW beantragt wurde.

 

Da dieses Programm jedoch wie auch in den Vorjahren rund 14-fach überzeichnet war, ist die Stadt bei der Verteilung der Zuwendungen nicht berücksichtigt worden. Das Programm wurde zwischenzeitlich auch eingestellt.

 

Deshalb gilt es nunmehr, die umfangreiche Instandsetzungsmaßnahme auch ohne Fördermittelbewilligung umsetzen, um die lediglich noch eingeschränkte Nutzbarkeit (in den letzten Jahren betrugen die Zeiten der Platzsperren wegen Unbespielbarkeit durchschnittlich rund sechs Monate pro Jahr) wiederherzustellen. Die Kosten einer Sanierung des Naturrasenspielfeldes belaufen sich dabei auf aktuell rd. 550.000 €.

 

Unter Beachtung der einschlägigen Haushaltsgrundsätze stellt sich die Frage, ob ein Einsatz von rund 550.000 € zu einer bloßen Instandsetzung des Naturrasenspielfeldes auf der Sportanlage in Effeld wirtschaftlich ist, denn das sanierte Spielfeld kann in den Herbst- und Wintermonaten weiterhin nur sehr eingeschränkt und dann ausnahmslos vom Sportverein SV Adler Effeld genutzt werden.

 

Würde man das Naturrasenspielfeld in einen Kunstrasenplatz umwandeln, wäre nachhaltig gewährleistet, dass dieses Spielfeld ganzjährig uneingeschränkt nutzbar ist und gleichzeitig auch der Standort eine Zentralfunktion für die Fußballvereine aus den Stadtteilen Effeld, Birgelen und Ophoven übernehmen kann.

 

Sowohl der Stadtsportverband als auch die betroffenen Fußballvereine Concordia Birgelen, Adler Effeld und SV Ophoven befürworten die Umwandlung in ein Kunstrasenspielfeld in Effeld. Zudem würde hierdurch auch das Kunstrasenspielfeld in Orsbeck - was die Belegungszeiten anbelangt – entlastet; nach den Erfahrungen der vergangenen Herbst- und Winterzeit sind die dortigen Kapazitäten nicht ausreichend, um allen Fußballvereinen im Stadtgebiet in den Wintermonaten Trainingszeiten zu ermöglichen.

 

Aufgrund der Erfahrungen mit dem Bau des Kunstrasenspielfeldes im Sportpark Wassenberg werden die Baukosten für ein Kunstrasenspielfeld mit rd. 900.000 € beziffert.

 

Unter Abwägung aller Belange und die Tatsache berücksichtigend, dass eine Umsetzung der Maßnahme in 2022 auch haushaltsneutral dargestellt werden kann, ist ein Umbau des Naturrasenspielfeldes in einen Kunstrasenplatz die wirtschaftlich sinnvollere Variante und würde die vorgehaltenen städtischen Infrastruktureinrichtungen in diesem Bereich deutlich optimieren.

 

Der Rat hat dem Umbau der Sportanlage in seiner Sitzung am 04.02.2021 dem Grunde nach zwar bereits zugestimmt, jedoch ist bei der seinerzeitigen Beschlussfassung – im Hinblick auf die angestrebte Bewilligung von Fördermitteln – von einem geringeren städtischen Finanzierungsaufwand ausgegangen worden.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

     ca. 900.000,00 €

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil

 

 

 

 

        900.000,00 €

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit rd. € 700.000,00  

Kostenstelle/Konto

 

 

90820150/785300

 


Anlagenverzeichnis: