Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Wassenberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis und beschließt, den Vereinen im Stadtgebiet auch im Jahr 2021 eine
Corona-Vereinshilfe zu gewähren. Hierzu werden analog dem letztjährig
praktizierten Verfahren 20.000 Euro veranschlagt. Über die Verwendung der
Mittel entscheidet wie im Vorjahr der Beirat der Kunst, Kultur und Heimatpflege
Wassenberg gGmbH.
Sachverhalt:
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wassenberg beantragt mit Schreiben
vom 15.01.2021 die Verlängerung der Corona-Hilfe der Stadt Wassenberg für
Vereine im Jahr 2021. Bereits im Jahr 2020 wurden entsprechende Mittel aus dem
laufenden Haushalt bereitgestellt. Für den Haushalt dieses Jahres sind nach
Bewertung der letztjährigen Verteilung vorsorglich erneut 20.000 Euro
eingeplant worden, sodass die Förderung der gemeinnützigen Vereine für durch
die Corona-Situation bedingten Belastungen auch im Jahr 2021 erfolgen kann.
Im letzten Jahr wurden die Vereine zunächst angeschrieben und auf die
Möglichkeit der Förderung aufmerksam gemacht. Die Stadtverwaltung konnte im
Ergebnis für insgesamt neun Vereine eine Förderung in Höhe von 50 % des
Gewinnausfalls – höchstens bis zu einer Summe von 5.000 Euro – auszahlen.
Gefördert wurden gemeinnützige Vereine mit nachgewiesenen Gewinnausfällen. Über
die Auszahlung hatte nach Prüfung der Voraussetzungen durch die Verwaltung der
Beirat der Kunst, Kultur und Heimatpflege gGmbH am 26.10.2020 entschieden.
Nach diesem Verfahren sollen auch in diesem Jahr die Förderungen
vergeben werden, sodass die Vereine nach entsprechendem Beschluss erneut auf
die Möglichkeit der Antragstellung sowie die Voraussetzungen und einzureichenden
Unterlagen informiert werden können. Es wird bezüglich der Förderfähigkeit
darauf hingewiesen, dass ausgefallene Einnahmen aus vereinsgegenseitigen
Spenden bei der Bewertung nicht berücksichtigt werden bzw., dass eine Förderung
für den gleichen Zweck nicht bereits anderweitig in der beantragten Höhe
erreicht werden konnte.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten € Personalkosten € keine
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Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten) 20.000,00
€ |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto 90430200/531800 |
Anlagenverzeichnis: