Sachverhalt:
Die Gemeinden sind
vielfach an juristischen Personen oder Personenvereinigungen unmittelbar oder
mittelbar beteiligt. Aufgrund dessen besteht auf Grundlage der Regelungswerke
dieser juristischen Personen oder Personenvereinigungen (Satzungen,
Gesellschaftsvertrag pp.) das Recht, Vertreter in deren Organe (Beiräte,
Ausschüsse, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsrat etc.) zu entsenden.
Da die Vertreter vom
Rat gemäß § 113 Abs. 1 Satz 3, Abs. 3 Satz 2 bzw. Abs. 4 GO NW zu bestellen, zu
entsenden oder vorzuschlagen sind, bedarf es entsprechender Entscheidungen des
Rates.
Der Bürgermeister ist
dabei stimmberechtigt.
Grundsätzlich kann der
Rat nach eigenem Ermessen entscheiden, wen er als Vertreter bestellen will.
Insbesondere braucht er grundsätzlich nicht zwingend Mitglieder der Vertretung
oder Gemeindebedienstete zu bestellen, sofern nicht das Gesetz dies
ausdrücklich bestimmt (z.B. in § 113 Abs. 2 Satz 2 GO).
Der Rat hat
insbesondere die Vorschriften der §§ 113 und 50 Abs. 4 GO zu beachten. Danach
gelten folgende Grundsätze:
1. Sofern die Gemeinde
nur einen Vertreter zu bestellen hat, entscheidet der Rat durch einfachen
Mehrheitsbeschluss (§ 113 Abs. 2 GO). Er entscheidet in der Vertreterauswahl
nach pflichtgemäßem Ermessen. Eine Wahl ist nicht gegeben, da das Gesetz für
diesen Fall keine „Wahl“, sondern eine Bestellung vorsieht und § 50 Abs. 4 GO
nicht greift.
2. Sofern die Gemeinde
zwei oder mehr Vertreter zu benennen hat, muss der Bürgermeister oder der ihm
vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen. Der Rat ist verpflichtet,
den Bürgermeister bzw. den von ihm vorgeschlagenen Bediensteten zu benennen.
Gemäß ausdrückliche Anordnung des § 50 Abs. 4 GO ist in diesem Fall – anders
als im Fall der Bestellung nur eines Vertreters – das Wahlverfahren nach § 50
Abs. 3 GO für die Vertreter durchzuführen. Dies gilt allerdings nur, wenn es
bei den zu besetzenden Ämtern um nicht hauptberufliche Funktionen geht.
Auch auf geborene
Mitglieder eines Aufsichtsrats oder eines anderen Gremiums findet § 50 Abs. 4
GO keine Anwendung, so dass hierbei weder eine Bestellung durch den Rat noch
eine Anrechnung auf die nach § 50 Abs. 4 GO zu bestellenden Vertreter erfolgt.
Ist der Bürgermeister insofern als Verwaltungsspitze geborenes Mitglied eines
solchen Gremiums, wird er in dieser Funktion durch seinen allgemeinen Vertreter
nach § 68 GO vertreten. Ist er aber als vom Rat nach § 50 Abs. 4 GO gewählter
Vertreter Mitglied des Gremiums, so ist auch sein Vertreter nach § 50 Abs. 4 GO
zu bestimmen.
Gemäß § 50 Abs. 3 GO
kann der Rat seine Bestellungs- und Vorschlagsrechte durch einheitlichen
Wahlvorschlag oder Verhältniswahl ausüben.
Bei der Bestellung
können auch die vorgeschlagenen Stadtverordneten mitwirken, da für sie gemäß §
31 Abs. 3 Nr. 4 GO ausdrücklich kein Mitwirkungsverbot gilt.
In der 1. interfraktionellen Sitzung am 02.11.2020 wurde
folgende Verteilung vorgeschlagen:
Aufstellung
der Besetzung externer Gremien
1. Mitgliederversammlung
des NRW Städte- und Gemeindebundes
Mitglieder Vertreter
1.
Verwaltung
(BM) 1.
Verwaltung (Frau Schmitz)
2.
CDU 2.
CDU
3.
CDU 3.
CDU
4.
Bündnis
90/ Die Grünen 4. SPD
2. Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung
der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH
Aufsichtsrat
Mitglied Vertreter
Verwaltung
(BM) Verwaltung
(allgem. Vertreter)
Gesellschafterversammlung
Mitglieder Vertreter
1.
Verwaltung 1. Verwaltung
2.
CDU 2.
CDU
3.
Bündnis
90/ Die Grünen 3. SPD
3. Delegierter für die Verbandsversammlung des
Wasserverbandes Eifel-Rur (WVER) Wahl gemäß § 113 Abs. 2 i.V.m. § 50 Abs. 3 und
4 GO NRW:
Mitglied Vertreter
CDU -
4. Entsendung eines Mitglieds für den
Regionalen Beirat des Kreises Heinsberg für den Aachener Verkehrsverbund (AVV)
Mitglied Vertreter
Verwaltung
(BM) Verwaltung
(allgem. Vertreter)
5. Trägervertreter für den Rat der
Tageseinrichtungen für Kinder;
5.1 Kindertagestätte Steinkirchen
Mitglieder Vertreter
1. CDU 1.
CDU
2. CDU 2.
CDU
3. CDU 3.
CDU
4. Bündnis 90/Die Grünen 4. Bündnis 90/Die
Grünen
5. SPD 5.
SPD
Für die Verwaltung:
Beratendes Mitglied
Verwaltung (Frau Görtz) Verwaltung
(Frau Gellissen)
5.2 AWO Kindergarten
Mitglied Vertreter
Verwaltung Verwaltung
5.3 Johanniter-Kindergarten Regenbogen (Kuratorium)
Mitglieder Vertreter
1. CDU 1.
CDU
2. CDU 2.
CDU
3. CDU 3.
CDU
4. CDU 4.
CDU
5. Grüne 5.
WFW
6. SPD 6.
FDP
6. Beirat der EWV-Energie- und
Wasserversorgung GmbH
Mitglied Vertreter
Verwaltung (BM) -
7. Aufsichtsrat und
Gesellschafterversammlung der Entwicklungsgesellschaft Stadt Wassenberg GmbH
(ESW)
Aufsichtsrat
Mitglieder Vertreter
1. Verwaltung
(BM) 1.
entf.
2. CDU 2.
CDU
3. CDU 3.
CDU
4. CDU 4.
CDU
5. Bündnis 90/ Die
Grünen 5. Bündnis
90/ Die Grünen
6. SPD 6.
SPD
Gesellschafterversammlung
Mitglied Vertreter
Verwaltung
(allgem. Vertreter) FDP
8. Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung
der Kreiswerke Heinsberg GmbH
Aufsichtsrat
Anmerkung: Es handelt sich um einen gemeinsamen Sitz der Kommunen
Selfkant, Waldfeucht und Wassenberg, die sich über Drittelung zeitlich
verständigen (z.Z. BM Reyans, BM Schrammen, Stk. Darius).
Mitglied Vertreter
Verwaltung kommt
von einer anderen Behörde
Gesellschafterversammlung
Mitglied Vertreter
Verwaltung (BM) CDU
9. Regionaler Beirat
der WestEnergie und Verkehr GmbH
Mitglied Vertreter
Verwaltung (BM) -
10. Entsendung eines
Vertreters in die Schulkonferenz und beratende Teilnehmer
Mitglied Vertreter
Verwaltung (BM) Verwaltung
(Frau Görtz)
Beratende Mitglieder:
1. Verwaltung
(Frau Görtz)
2. CDU
11. Aufsichtsrat und
Gesellschafterversammlung der Biogas Wassenberg Verwaltungs GmbH und der Biogas
Wassenberg GmbH & Co KG
Mitglied Vertreter
Verwaltung (BM) Verwaltung
(allgem. Vertreter)
12. Beirat der Kunst, Kultur und Heimatpflege Wassenberg gGmbH
Mitglied Vertreter
Verwaltung (BM) entfällt
Verwaltung (Herr
Darius) entfällt
Verwaltung (Frau
A. Schmitz) entfällt
1.
CDU CDU
2.
CDU CDU
3.
SPD SPD
4.
WFW WFW
5.
Bündnis
90/Die Grünen Bündnis
90/ Die Grünen
6.
FDP FDP
7.
Krethi
& Plethi/Die Linke Krethi
& Plethi/Die Linke
Anmerkung: Die CDU hat im Beirat der
Kunst, Kultur und Heimatpflege gGmbH, aufgrund der Verteilung der Sitze im
Stadtrat, einen Sitz weniger als in der letzten Wahlperiode.
13. Verwaltungsrat des Stadtbetriebes Wassenberg AöR
Mitglied Vertreter
Verwaltung (BM) entfällt
Verwaltung (Herr
Darius) entfällt
Verwaltung (Herr
Oeben) entfällt
1.
CDU CDU
2.
CDU CDU
3.
CDU CDU
4.
CDU CDU
5.
CDU CDU
6.
CDU CDU
7.
CDU CDU
8.
CDU CDU
9.
Bündnis
90/Die Grünen Bündnis
90/Die Grünen
10.
Bündnis
90/Die Grünen Bündnis
90/Die Grünen
11.
Bündnis
90/Die Grünen Bündnis
90/Die Grünen
12.
SPD SPD
13.
SPD SPD
14.
WFW WFW
15.
WFW WFW
16.
Krethi
& Plethi/Die Linke Krethi
& Plethi/Die Linke
17.
Krethi
& Plethi/Die Linke Krethi
& Plethi/Die Linke
18.
FDP FDP
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
Nein |
Ja, mit € |
Kostenstelle/Konto |
Anlagenverzeichnis: