Sachverhalt:
Im
Rahmen des Berichtswesens wird nunmehr wird der zweite Quartalsbericht für das
Haushaltsjahr 2020 zum Stichtag 30.06.2020 vorgelegt.
Dieser Bericht
dient gemäß § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Isolierung der aus der
COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte in
Nordrhein-Westfalen (NKF-COVID-19-Isolierunggesetz – NKF-CIG) gleichzeitig als
Bericht über die finanzielle Lage der Stadt Wassenberg einschließlich der
Auswirkungen der Pandemie auf den städtischen Haushalt.
Die
Haushaltsplanung des Jahres 2020 weist einen geplanten Jahresüberschuss in Höhe
von rd. 0,880 Mio. € aus.
Während der erste
Quartalsbericht 2020 auf Grund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie keinen
Jahresüberschuss, sondern nur noch lediglich eine “schwarze Null“ ausgewiesen
hatte, weist nun der Bericht zum zweiten Quartal einen voraussichtlichen
Jahresüberschuss in Höhe von rd. 1,932 Mio. € aus.
Diese auf den
ersten Blick extreme Veränderung ist im Wesentliche auf lediglich
zwei Faktoren zurückzuführen:
-
Durch eine veränderte Darstellung des Ergebnisses
gemäß dem NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz ist eine durch die Pandemie bedingte
zusätzliche Belastung des Haushalts in Höhe von rd. 1,478 Mio. € nunmehr nicht
mehr Teil des ordentlichen Jahresergebnisses.
-
Zudem erfolgen als Einmaleffekt ertragswirksame
Auflösungen aus den Pensionsrückstellungen in Höhe von rd. 0,525 Mio. €.
Die wesentlichen weiteren Gründe für die Ergebnisentwicklung werden im Bericht ausführlich erläutert.
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
Nein |
Ja, mit € |
Kostenstelle/Konto |
Anlagenverzeichnis:
- Quartalsbericht II/2020 (Textlicher Teil)
- Quartalsbericht II/2020 (Tabellarischer Teil)
- Quartalsbericht II/2020 (Anlage COVID-19-Pandemie)