Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die beiliegenden Gebührenbedarfsberechnungen (Anlagen 1 und 2) zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, diese zu beschließen.
Sachverhalt:
Auf die beiliegenden Gebührenkalkulationen wird verwiesen.
a) Straßenreinigung
Trotz steigender Aufwendungen für die Straßenreinigung verbleiben die Gebühren durch die Auflösung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich konstant bei 1,10 €/m.
b) Winterdienst
Die Abrechnung des Gebührenhaushalts Winterdienst führte zu einer vollständigen Auflösung des Sonderpostens sowie der Feststellung eines Fehlbetrags in Höhe von 1.399,65 €. Ende 2020 wird dieser Fehlbetrag voraussichtlich rd. 1.800,00 € betragen. Die Deckung dieses Fehlbetrages erfolgt in den kommenden Jahren, ein Drittel wird im Jahr 2021 in die Kalkulation eingestellt. Bei geringeren sonstigen Aufwendungen - wenn der Winter wie in den letzten Jahren eher mild ausfällt - verbleibt der Gebührensatz konstant bei 0,40 €/m.
Damit bleibt auch der kombinierte Gebührensatz für Sommer- und Winterdienst konstant bei 1,50 €/m.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten € Personalkosten € keine
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Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto |
Anlagenverzeichnis: