hier: 7. Fortschreibung
Beschlussvorschlag:
Die 7. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Stadt Wassenberg wird beschlossen und ist der Bezirksregierung Köln gemäß § 47 Abs. 1 des Landeswassergesetzes NRW zur Prüfung vorzulegen.
Sachverhalt:
Aufgrund des
Landeswassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) haben die
Städte und Gemeinden das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser zu beseitigen.
Die Verpflichtung zur Abwasserbeseitigung beinhaltet nach § 46 Abs. 1 Ziffer 6
LWG NRW auch die Vorlage eines Abwasserbeseitigungskonzeptes.
Mit dem
Abwasserbeseitigungskonzept legt die Stadt der zuständigen Behörde
(Bezirksregierung Köln) eine Übersicht über den Stand der öffentlichen
Abwasserbeseitigung sowie über die Maßnahmen zur Erfüllung ihrer Pflichten nach
§ 46 Abs. 1, insbesondere die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der
nach § 46 Abs. 1 Ziffer 4 erforderlichen Maßnahmen vor. Es wurde im Benehmen
mit dem Wasserverband Eifel-Rur erarbeitet.
Das Abwasserbeseitigungskonzept
ist jeweils im Abstand von 6 Jahren erneut der zuständigen Behörde vorzulegen
(Frist 30.06.2020). Die zuständige Behörde kann das Abwasserbeseitigungskonzept
beanstanden und Maßnahmen und Fristen festlegen, wenn die Stadt ohne zwingenden
Grund die Durchführung erforderlicher Maßnahmen nicht oder verzögert vorsieht.
Wird es nach sechs Monaten nicht beanstandet, kann die Stadt davon ausgehen,
dass mit der Umsetzung der dargestellten Maßnahmen in dem dafür von der Stadt
vorgesehenen zeitlichen Rahmen die Aufgaben nach
§ 46 Landeswassergesetz
ordnungsgemäß erfüllt werden.
Das Abwasserbeseitigungskonzept
hat auch Aussagen darüber zu enthalten, wie in den Entwässerungsgebieten das
Niederschlagswasser unter Beachtung des § 55 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes
und des § 44 LWG NRW und der städtebaulichen Entwicklung beseitigt werden kann
und welche Maßnahmen nach § 46 Abs. 1 Ziffer 4 für die
Niederschlagswasserbeseitigung noch erforderlich sind.
Der Entwurf des
Abwasserbeseitigungskonzeptes ist im Ratsinformationssystem als Anlage zu
dieser Vorlage abrufbar.
Darüber
hinaus wird Herr Prof. Dr. Nacken in der Sitzung das
Abwasserbeseitigungskonzept erläutern.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) 6.797,28 € |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten € Personalkosten € keine
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Finanzierung Eigenanteil 6.797,28 € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto 91130101/524200 |
Anlagenverzeichnis:
Abwasserbeseitigungskonzept