Beschlussvorschlag:
1. Die in dieser Beschlussvorlage nachfolgend aufgeführten Änderungen zum Entwurf der Haushaltssatzung 2020 werden beschlossen.
Im Ergebnisplan ergibt sich daraus im Jahr 2020 eine Verbesserung des geplanten Jahresergebnisses um insgesamt 175.000,00 € auf nunmehr 880.000,00 €.
Die Verbesserung im Finanzplan beträgt 192.100,00 €.
Die in dieser Beschlussvorlage aufgeführten einzelnen Änderungen sind Bestandteil des Beschlusses.
2. Dem vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung 2020 mit ihren Anlagen wird unter Berücksichtigung der Änderungen lt. vorstehender Ziffer 1 zugestimmt.
Sachverhalt:
Die Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2020 mit ihren Anlagen erfolgte in der Sitzung des Rates am 07.11.2019.
Auf Grund aktualisierter Informationen zur Haushaltsplanung ergeben sich weitere Änderungen am Entwurf der Haushaltssatzung.
Im Einzelnen sind die nachfolgenden Änderungen in der Ergebnisplanung vorgenommen worden:
91610300 |
Steueranteile |
||||
402100 |
Gemeindeanteil an der
Einkommensteuer |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
Entwurf |
8.089.000 |
8.396.000 |
8.850.000 |
9.328.000 |
|
Beschlussfassung |
8.099.000 |
8.407.000 |
8.861.000 |
9.339.000 |
|
Differenz |
10.000 |
11.000 |
11.000 |
11.000 |
402200 |
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
Entwurf |
722.800 |
736.300 |
749.400 |
762.800 |
|
Beschlussfassung |
721.500 |
734.900 |
748.000 |
761.400 |
|
Differenz |
-1.300 |
-1.400 |
-1.400 |
-1.400 |
Eine in der Planung der Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und Umsatzsteuer sonst berücksichtigte sog. Regionalisierung der aktuellen Steuerschätzung liegt für die Haushaltsplanung 2020 nicht vor. Die Planung erfolgt daher auf Grundlage des aktuellen Aufkommens zzgl. der Orientierungsdaten des Landes. Die Haushaltsansätze für die Jahre 2020 ff. sind auf Grundlage der aktuellen Entwicklung neu ermittelt worden.
91610400 |
Allgemeine Zuweisungen |
||||
411100 |
Schlüsselzuweisungen vom Land |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
Entwurf |
11.168.200 |
12.445.000 |
13.129.000 |
13.764.000 |
|
Beschlussfassung |
11.236.300 |
12.428.000 |
13.197.000 |
13.834.000 |
|
Differenz |
68.100 |
-17.000 |
68.000 |
70.000 |
Die Planung der Schlüsselzuweisung vom Land erfolgte im Entwurf zur Haushaltssatzung auf Grundlage der Arbeitskreisrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2020 vom 29.07.2019.
Inzwischen liegt die 1. Modellrechnung zum GFG 2020 vom 06.11.2019 vor. Diese weist im Vergleich zur Arbeitskreisrechnung eine deutliche Erhöhung der Schlüsselzuweisung vom Land sowie in der Finanzplanung eine Erhöhung der Investitionspauschale und Schulpauschale aus. Für andere allgemeine Zuweisungen sind keine relevanten Änderungen erfolgt.
Im Jahr 2021 erfolgt planerisch eine Reduzierung der Schlüsselzuweisung auf Grundlage der im Quartalsbericht III/2019 ausgewiesenen Mehreinnahmen bei Gewerbesteuer, die sich im Vergleichszeitraum mindernd auf die Schlüsselzuweisung 2021 auswirken werden.
90520100 |
Durchführung des AsylbLG |
||||
414000 |
Zuweisungen lfd. (Bund) |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
Entwurf |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Beschlussfassung |
126.000 |
126.000 |
126.000 |
126.000 |
|
Differenz |
126.000 |
126.000 |
126.000 |
126.000 |
Nach der vollständigen Weiterleitung der sog. Integrationspauschalen des Bundes durch das Land NRW im Jahr sind für den Entwurf der Haushaltssatzung 2020 auf Grund der unklaren Entwicklung zunächst keine weiteren Erträge angesetzt worden.
Inzwischen ist davon auszugehen, dass die neue Pauschalen für flüchtlingsbezogene Aufwendungen zumindest in Höhe eines Drittels der vormaligen Werte an die Kommunen weitergeleitet werden sollen.
90520100 |
Durchführung des AsylbLG |
||||
448000 |
Kostenerstattungen (Bund) |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
Entwurf |
152.900 |
135.500 |
112.800 |
99.700 |
|
Beschlussfassung |
125.800 |
122.600 |
110.100 |
97.500 |
|
Differenz |
-27.100 |
-12.900 |
-2.700 |
-2.200 |
Leistungen im Übergangsheim der Stadt Wassenberg, die vormals durch einen gewerblichen Sicherheitsdienst ausgeführt wurden, werden nunmehr durch stadteigene Kräfte erfüllt. Die Stadt Wassenberg erhält für die neuen Arbeitsverhältnisse Erstattungen durch das Jobcenter. Neben der Einsparung der bisherigen Dienstleistungsaufwendungen ergibt sich so insgesamt eine Entlastung des Haushalts. Die Erstattungen des Jobcenters, die für den Entwurf nur vorläufig kalkuliert gewesen sind, sind nun gemäß der tatsächlichen Beschäftigungsverhältnisse aktualisiert worden.
91610600 |
Allgemeine Umlagen |
||||
537400 |
Allgemeine Kreisumlage |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
Entwurf |
8.979.400 |
9.180.000 |
9.389.000 |
9.603.000 |
|
Beschlussfassung |
8.979.800 |
9.180.000 |
9.390.000 |
9.604.000 |
|
Differenz |
400 |
0 |
1.000 |
1.000 |
537500 |
Mehrbelastung Kreisjugendamt |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
Entwurf |
6.006.400 |
6.187.000 |
6.372.000 |
6.562.000 |
|
Beschlussfassung |
6.006.700 |
6.188.000 |
6.375.000 |
6.564.000 |
|
Differenz |
300 |
1.000 |
3.000 |
2.000 |
Auf Grund der 1. Modellrechnung zum GFG 2020 ergeben sich geringfügige Änderungen der Umlagegrundlagen für die allgemeine Kreisumlage und die Mehrbelastung für das Kreisjugendamt.
26 |
Jahresergebnis |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
Entwurf |
705.000 |
1.294.400 |
2.352.700 |
3.170.900 |
|
Beschlussfassung |
880.000 |
1.399.100 |
2.549.600 |
3.371.300 |
|
Differenz |
175.000 |
104.700 |
196.900 |
200.400 |
Der geplante Jahresüberschuss im Jahr 2020 steigt somit von 705.000 € im Entwurf der Haushaltssatzung auf nunmehr 880.000 € in der Beschlussfassung.
Bei den geplanten Jahresergebnissen der Folgejahre 2021 bis 2023 treten ebenfalls leichte Erhöhungen ein.
Da alle Änderungen der Ergebnisplanung auch zahlungswirksame Positionen betreffen, sind die Änderungen in die entsprechenden Konten der Finanzplanung zu übernehmen.
Der Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit in der Finanzplanung ändert sich daher grundsätzlich analog zur Ergebnisplanung wie folgt:
17 |
Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
Entwurf |
1.059.000 |
2.559.500 |
3.537.000 |
4.125.300 |
|
Beschlussfassung |
1.234.000 |
2.664.200 |
3.733.900 |
4.325.700 |
|
Differenz |
175.000 |
104.700 |
196.900 |
200.400 |
Folgende Änderungen werden zudem an der Finanzplanung vorgenommen:
91610400 |
Allgemeine Zuweisungen |
||||
681110 |
Zuweisungen inv.
(Investitionspauschale) |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
Entwurf |
988.800 |
1.057.000 |
1.094.000 |
1.138.800 |
|
Beschlussfassung |
999.900 |
1.068.900 |
1.106.300 |
1.151.700 |
|
Differenz |
11.100 |
11.900 |
12.300 |
12.900 |
681120 |
Zuweisungen inv. (Schulpauschale) |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
Entwurf |
587.400 |
628.000 |
649.900 |
676.600 |
|
Beschlussfassung |
593.400 |
634.300 |
656.500 |
683.400 |
|
Differenz |
6.000 |
6.300 |
6.600 |
6.800 |
Die Planansätze für die Zuweisungen aus der Investitionspauschale und der Schulpauschale des Landes werden nunmehr ebenfalls auf Grund der 1. Modellrechnung zum GFG 2020 aktualisiert.
Die pauschalen Zuweisungen sind im Entwurf zum Haushalt 2020 weitestgehend bereits konkreten Maßnahmen zugeordnet worden. Die Erhöhung wird nunmehr bei der Position der allgemeinen Zuweisungen veranschlagt und nachfolgend im Jahresabschluss 2020 konkret zugeordnet.
Die Änderungen der Einzahlungen und Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit sowie die Änderungen der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit führen zu folgenden Änderungen am Ergebnis der Finanzplanung:
36 |
Änderung des Bestandes an eigenen
Finanzmitteln |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
Entwurf |
-4.358.200 |
323.600 |
2.623.900 |
4.501.400 |
|
Beschlussfassung |
-4.166.100 |
446.500 |
2.839.700 |
4.721.500 |
|
Differenz |
192.100 |
122.900 |
215.800 |
220.100 |
Der Bestand der liquiden Mittel entwickelt sich in der Finanzplanung daher wie folgt:
38 |
Liquide Mittel |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
Entwurf |
46.800 |
370.400 |
2.994.300 |
7.495.700 |
|
Beschlussfassung |
238.900 |
685.400 |
3.525.100 |
8.246.600 |
|
Differenz |
192.100 |
315.000 |
530.800 |
750.900 |
Die aktualisierten Fassungen der Haushaltssatzung sowie des Gesamtergebnisplanes und des Gesamtfinanzplanes sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Finanzielle
Auswirkungen
-------------------------------
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten)
€ |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten €
Personalkosten
€ keine
|
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf)
€ |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
€ |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten)
€ |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
|
|
Kostenstelle/Konto
|
Anlagenverzeichnis:
- Haushaltssatzung 2020
- Gesamtergebnisplan 2020
- Gesamtfinanzplan 2020