Beschlussvorschlag:
Der Antrag des Herrn Stangier vom 31.05.2018 auf Änderung der Satzung für den Stadtbetrieb Wassenberg vom 10.02.2004 wird abgelehnt.
Sachverhalt:
Die Satzung des Stadtbetriebes
Wassenberg ist nicht unzulässig, sondern orientiert sich an der vom Städte- und
Gemeindebund herausgegebenen Mustersatzung.
Bei der Sitzung des Verwaltungsrates
gibt es immer dann einen öffentlichen Teil, wenn beispielsweise die Änderung
von Satzungen und/oder die Genehmigung zum Forstwirtschaftsplan Grundlage der
Beratung ist.
Die Satzung des Stadtbetriebes
Wassenberg hält sich an das vom Städte- und Gemeindebund für die Gründung von
Anstalten des öffentlichen Rechts herausgegebene Muster und es besteht kein
Verstoß gegen den bedeutsamen Grundsatz der Sitzungsöffentlichkeit.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten € Personalkosten € keine
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Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto |
Anlagenverzeichnis:
Antrag des Herrn Stangier vom 31.05.2018