Betreff
Anregung und Beschwerde gem. § 24 GO NRW des Herrn Horst Stangier betreffend die Satzung der Stadt Wassenberg über die Anstalt des öfentlichen Rechts "Stadtbetrieb Wassenberg" vom 10.02.2004
Vorlage
BV/FB1/065/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Antrag des Herrn Stangier vom 31.05.2018 auf Änderung der Satzung für den Stadtbetrieb Wassenberg vom 10.02.2004 wird abgelehnt.

 


Sachverhalt:

Die Satzung des Stadtbetriebes Wassenberg ist nicht unzulässig, sondern orientiert sich an der vom Städte- und Gemeindebund herausgegebenen Mustersatzung.

 

Bei der Sitzung des Verwaltungsrates gibt es immer dann einen öffentlichen Teil, wenn beispielsweise die Änderung von Satzungen und/oder die Genehmigung zum Forstwirtschaftsplan Grundlage der Beratung ist.

 

Die Satzung des Stadtbetriebes Wassenberg hält sich an das vom Städte- und Gemeindebund für die Gründung von Anstalten des öffentlichen Rechts herausgegebene Muster und es besteht kein Verstoß gegen den bedeutsamen Grundsatz der Sitzungsöffentlichkeit.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

Antrag des Herrn Stangier vom 31.05.2018