Betreff
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 89 "Südlich der Brabanter Straße" in der Ortschaft Myhl;
hier: a) Ergebnis der durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB),
b) Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB),
c) Beschluss zur Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Vorlage
BV/FB6/001/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

a)    Ergebnis der durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Im Rahmen der durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurden 5 Stellungnahmen (Anlage 1) abgegeben. Diese Stellungnahmen finden ihre Berücksichtigung im beigefügten Abwägungsvorschlag (Anlage 2).

 

Beschlussvorschlag:

Unter Berücksichtigung der vorgebrachten Stellungnahmen wird dem Abwägungsvorschlag zugestimmt.

 

b)        Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Im Rahmen der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurden 7 Stellungnahmen (Anlage 3) abgegeben. Diese Stellungnahmen finden ihre Berücksichtigung im Abwägungsvorschlag (Anlage 4).

 

Beschlussvorschlag:

Unter Berücksichtigung der vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wird dem Abwägungsvorschlag zugestimmt.

 

c)         Beschluss zur Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

 

Beschlussvorschlag:

Unter Berücksichtigung der Abwägungsvorschläge aus dem Verfahren der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) ist das Verfahren der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

 


Sachverhalt:

Der Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Wassenberg hat am 06. September 2017 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 89 „Südlich der Brabanter Straße“ in der Ortschaft Myhl beschlossen.

 

Gleichzeitig wurde beschlossen, die gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensschritte durchzuführen.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgte entsprechend der Bekanntmachung vom 18.09.2017 (Amtsblatt der Stadt Wassenberg Nr. 11/2017) vom 25. September bis 20. Oktober 2017.

 

Nachfolgende Stellungnahmen wurden hierzu abgegeben:

Privat 1 vom 16.10.2017,

Privat 2 vom 17.10.2017,

Privat 3 und 4 vom 17.10.2017 (jeweils gleichlautendes Schreiben),

Privat 5 vom 19.10.2017              (anwaltlich vertreten durch KNP Dr. Nenninger, Rechtsanwälte,                                                               Heinsberg)

-Zusammenfassung aller Stellungnahmen, Anlage 1-

 

Im Zeitraum vom 16. Oktober 2017 bis zum 17. November 2017 fand die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) statt.

 

Nachfolgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme abgegeben:

1.    Deutsche Telekom, Technik, Mönchengladbach, vom 19.10.2017,

2.    Geologischer Dienst NRW, Krefeld, vom 23.10.2017,

3.    Bezirksregierung Arnsberg -Abt. VI Bergbau und Energie NRW-, Dortmud vom 26.10.2017,

4.    NEW Netzcom GmbH, Geilenkirchen, vom 06.11.2017,

5.    Industrie- und Handelskammer Aachen vom 14.11.2017,

6.    Landrat des Kreises Heinsberg vom 14.11.2017,

7.    EBV GmbH, Hückelhoven, vom 15.11.2017.

-Zusammenfassung aller Stellungnahmen, Anlage 3-

 

Unter Berücksichtung der Abwägungsvorschläge aus dem Verfahren der durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -Anlage 2- sowie der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -Anlage 4- ist das Verfahren der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

 

Die vorliegenden Stellungnahmen sowie die daraus resultierenden Abwägungsvorschläge und die umfangreichen Entwürfe des Beteiligungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB): Bebauungsplan, textliche Festsetzungen, Begründung Teil A, sind ebenfalls im Ratsinformationssystem abrufbar.

 

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

-------------------------------

Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

-   Anlage 1:          Zusammenfassung aller Stellungnahmen aus dem durchgeführten Verfahren

                            gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

-   Anlage 2:          Abwägungsvorschlag aus dem Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

-   Anlage 3:          Zusammenfassung aller Stellungnahmen aus dem durchgeführten Verfahren

                            gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

-   Anlage 4:          Abwägungsvorschlag aus dem Verfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

-   Anlage 5:          Entwurf B-Plan

-   Anlage 6:          Entwurf textliche Festsetzungen

-   Anlage 7:          Entwurf Begründung Teil A