hier: a) Ergebnis der durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB),
b) Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB),
c) Beschluss zur Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Beschlussvorschlag:
a) Ergebnis der durchgeführten frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Im Rahmen der durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurden 5 Stellungnahmen (Anlage 1) abgegeben. Diese Stellungnahmen finden ihre Berücksichtigung im beigefügten Abwägungsvorschlag (Anlage 2).
Beschlussvorschlag:
Unter Berücksichtigung
der vorgebrachten Stellungnahmen wird dem Abwägungsvorschlag zugestimmt.
b)
Ergebnis
der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Im Rahmen der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurden 7 Stellungnahmen (Anlage 3) abgegeben. Diese Stellungnahmen finden ihre Berücksichtigung im Abwägungsvorschlag (Anlage 4).
Beschlussvorschlag:
Unter
Berücksichtigung der vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange wird dem Abwägungsvorschlag zugestimmt.
c)
Beschluss
zur Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB)
Beschlussvorschlag:
Unter
Berücksichtigung der Abwägungsvorschläge aus dem Verfahren der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) ist das Verfahren der öffentlichen Auslegung gemäß
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
Sachverhalt:
Der Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Wassenberg hat am 06. September 2017 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 89 „Südlich der Brabanter Straße“ in der Ortschaft Myhl beschlossen.
Gleichzeitig wurde beschlossen, die gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensschritte durchzuführen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgte entsprechend der Bekanntmachung vom 18.09.2017 (Amtsblatt der Stadt Wassenberg Nr. 11/2017) vom 25. September bis 20. Oktober 2017.
Nachfolgende Stellungnahmen wurden hierzu abgegeben:
Privat 1 vom 16.10.2017,
Privat 2 vom 17.10.2017,
Privat 3 und 4 vom 17.10.2017 (jeweils gleichlautendes Schreiben),
Privat 5 vom 19.10.2017 (anwaltlich vertreten durch KNP Dr. Nenninger, Rechtsanwälte, Heinsberg)
-Zusammenfassung aller Stellungnahmen, Anlage 1-
Im Zeitraum vom 16. Oktober 2017 bis zum 17. November 2017 fand die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) statt.
Nachfolgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme abgegeben:
1. Deutsche Telekom, Technik, Mönchengladbach, vom 19.10.2017,
2. Geologischer Dienst NRW, Krefeld, vom 23.10.2017,
3. Bezirksregierung Arnsberg -Abt. VI Bergbau und Energie NRW-, Dortmud vom 26.10.2017,
4. NEW Netzcom GmbH, Geilenkirchen, vom 06.11.2017,
5. Industrie- und Handelskammer Aachen vom 14.11.2017,
6. Landrat des Kreises Heinsberg vom 14.11.2017,
7. EBV GmbH, Hückelhoven, vom 15.11.2017.
-Zusammenfassung aller Stellungnahmen, Anlage 3-
Unter Berücksichtung der Abwägungsvorschläge aus dem Verfahren der durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -Anlage 2- sowie der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -Anlage 4- ist das Verfahren der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
Die vorliegenden Stellungnahmen sowie die daraus resultierenden Abwägungsvorschläge und die umfangreichen Entwürfe des Beteiligungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB): Bebauungsplan, textliche Festsetzungen, Begründung Teil A, sind ebenfalls im Ratsinformationssystem abrufbar.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten)
€ |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten €
Personalkosten
€ keine
|
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf)
€ |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
€ |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten)
€ |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
|
|
Kostenstelle/Konto
|
Anlagenverzeichnis:
- Anlage 1: Zusammenfassung aller Stellungnahmen aus dem durchgeführten Verfahren
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
- Anlage 2: Abwägungsvorschlag aus dem Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
- Anlage 3: Zusammenfassung aller Stellungnahmen aus dem durchgeführten Verfahren
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
- Anlage 4: Abwägungsvorschlag aus dem Verfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
- Anlage 5: Entwurf B-Plan
- Anlage 6: Entwurf textliche Festsetzungen
- Anlage 7: Entwurf Begründung Teil A