Beschlussvorschlag:
Die 2.
Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Stadt Wassenberg
a)
Statistikzeitraum der Jahre 2010 bis 2015
b)
Planungszeitraum der Jahre 2016 bis 2021
wird beschlossen.
Sachverhalt:
Gem. § 3 Abs. 1 Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und
den Katastrophenschutz (BHKG) vom 17. Dezember 2015 in der zur Zeit geltenden Fassung haben die
Gemeinden eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige
Feuerwehr zu unterhalten. Es handelt sich hierbei um eine Pflichtaufgabe zur
Erfüllung nach Weisung.
Nach § 3 Abs. 3 BHKG haben die Gemeinden unter Beteiligung ihrer
Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der öffentlichen
Feuerwehr aufzustellen, umzusetzen und spätestens alle fünf Jahre
fortzuschreiben.
Der
Entwurf der 2. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Stadt
Wassenberg, erstellt von der Firma LUELF & RINKE Sicherheitsberatung GmbH unter Beteiligung der Wehrleitung und dem zuständigen Fachbereich, wurde
am 03.11.2016 im Rat der Stadt Wassenberg vorgestellt. Der abschließende
Entwurf der 2. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Stadt Wassenberg
wurde am 11.11.2016 dem Kreisbrandmeister übersandt, dessen Stellungnahme
nunmehr vorliegt.
Herr Oebel, Mitarbeiter der Firma LUELF & RINKE
Sicherheitsberatung GmbH Ist am
22.11.2016 terminlich verhindert. Für Fragen zur 2. Fortschreibung steht Herr
Zens von der Firma
LUELF & RINKE
Sicherheitsberatung GmbH zur Verfügung.