hier: Abwägung aller durchgeführten Beteiligungsverfahren und Feststellungsbeschluss
Vor dem abschließenden Beschluss ist es erforderlich, alle durchgeführten
Beteiligungsverfahren durch den Stadtrat abzuwägen.
a)
Anregungen
und Bedenken im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom
13. Mai bis 14. Juni 2013 einschließlich
Bürgerinformationsveranstaltung am 11. Juni 2013 sowie Anregungen und
Bedenken im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) vom 07. Mai bis
07. Juni 2013
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat bestätigt den Beschluss des Planungs- und
Umweltausschusses des Rates der Stadt Wassenberg vom 04. Juli 2013 zu TOP 4.
(Anlage 1).
b)
Anregungen
und Bedenken im Rahmen der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) vom 28. August 2013 – 30. September 2013.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat bestätigt den Beschluss des Planungs- und
Umweltausschusses des Rates der Stadt Wassenberg vom 16. Oktober 2013 zu TOP 4.
(Anlage 2).
c)
Anregungen
und Bedenken aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB) im Zeitraum vom 18. November bis 20. Dezember 2013
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat bestätigt den Beschluss des Rates der Stadt
Wassenberg vom
13. Februar 2014 (Satzungs- und Abwägungsbeschluss) zu TOP 4. (Anlage 3).
d)
Anregungen
und Bedenken im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3
Baugesetzbuch (BauGB) im Zeitraum vom 20. Oktober bis 21. November 2014
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat bestätigt den Beschluss des Rates der Stadt
Wassenberg vom
11. Dezember 2014 (Satzungs- und Abwägungsbeschluss) zu
TOP 10. (Anlage 4).
e) Anregungen und Bedenken im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) im Zeitraum vom 21. Januar bis 22. Februar 2016
1. Kreis Heinsberg, Straßenverkehrsamt (Anlage 5)
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Gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes bestehen aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht nach wie vor grundsätzlich keine Bedenken, wenn entsprechend den Empfehlungen des Verkehrsgutachtens die Waldseestraße verbreitert und ein Rad-/Gehweg angelegt wird.
Beschlussvorschlag:
Der Anregung wird entsprochen. Entsprechend den Empfehlungen des
Verkehrsgutachtens wird die Waldseestraße in einigen Bereichen punktuell verbreitert
und ein Rad-/Gehweg ab niederländischer Grenze über die Bruchstraße und Waldseestraße
bis zur K 21 angelegt; eine entsprechende Planung für einen Förderantrag wird
derzeit erstellt.
2. Kreis Heinsberg, Straßenverkehrsamt
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Zudem wird auf die am 09.12.2015 zwischen Stadt Wassenberg, Kreispolizeibehörde und Straßenverkehrsamt abgestimmte verkehrliche Regelung für den Bereich der temporären Bedarfsparkplätze hingewiesen.
Beschlussvorschlag:
Die am 09.12.2015 zwischen Stadt Wassenberg, Kreispolizeibehörde und
Straßenverkehrsamt abgestimmte verkehrliche Regelung für den Bereich der
temporären Bedarfsparkplätze wird mit den Betreibern entsprechend umgesetzt.
f)
Beschlussvorschlag:
Die 54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg wird
festgestellt (Feststellungsbechluss) und gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) der
Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorgelegt.
Sachverhalt:
Im Verfahren der 54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg, Effelder Waldsee, steht nunmehr der Feststellungsbeschluss an.
Die vom Stadtrat zu beschließende 54. Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorzulegen.
Vor dem abschließenden Beschluss ist es erforderlich, alle durchgeführten Beteiligungsverfahren durch den Stadtrat abzuwägen.
Entsprechend wird auf die Punkte a) bis d) im Beschlussvorschlag mit den entsprechenden Anlagen 1 – 4 verwiesen.
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Zur planungsrechtlichen Sicherung der zusätzlich auszuweisenden temporären Bedarfsparkplätze für die Besucher der Einrichtungen am Effelder Waldsee bedarf es einer ergänzenden Darstellung im Flächennutzungsplan.
Aus diesem Grunde fasste der Stadtrat am 24. September 2015 den Beschluss, die 54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg im Bereich Effelder Waldsee mit den geänderten Rahmenbedingungen der überlagernden Kennzeichnung von Parkplatzflächen einschließlich deren umweltbezogener Belange und Informationen (die Darstellung der temporären Bedarfsparkplätze wird nachwievor im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft belassen) erneut für die Dauer eines Monats gemäß § 4 a Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) öffentlich auszulegen; dies erfolgte konkret im Zeitraum vom 21. Januar bis 22. Februar 2016.
Innerhalb dieser Frist wurden 2 Stellungnahmen vorgelegt:
1. Kreis Heinsberg -Straßenverkehrsamt- vom 16.02.2016 (Anlage 5),
2. Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Kreisstelle Heinsberg, vom 22.02.2016 (Anlage 6).
Während die Anregungen und Bedenken des Straßenverkehrsamtes des Kreises Heinsberg im Beschlussvorschlag behandelt werden, beinhaltet die Stellungnahme der Landwirtschafts-kammer lediglich landwirtschaftliches Fachrecht; dieses ist im Verfahren der FNP-Änderung nicht abwägungsrelevant.
Die 54. Änderung des Flächennutzungsplanes ist als Anlage 7 beigefügt.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten, Sachkosten € Personalkosten € keine |
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto |