Sitzung: 26.11.2019 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 1
Vorlage: BV/FB5/089/2019
Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt:
Der SPD-Ortsverein
beantragt mit Schreiben vom 07.08.2019 (vgl. beiliegende Anlage 1), die Stadt
möge im Wege einer Verkehrsregelung im Bereich des Parkplatzes an der
Geschäftszeile Ecke Graf-Gerhard-Str./Parkstraße eine –vereinfacht ausgedrückt-
Einbahnstraßenregelung umsetzen.
Die Anregung ist
abzulehnen, da bekanntermaßen der Rat bzw. der Fachausschuss auf der Grundlage
der Präsentation vom 12.06.2018 zur Umgestaltung der Graf-Gerhard-Str. Süd
zwischen Parkstraße und Brühlstraße das Bauprogramm für diese Maßnahme
verbindlich beschlossen hat. Die Ausführung der Maßnahme wurde nach
öffentlicher Ausschreibung bereits am 11.07.2019 vergeben.
Das Ausbauprogramm, das
im Vorfeld einvernehmlich mit den Eigentümern und den Gewerbetreibenden des
Geschäftshauses Ecke Graf-Gerhard-Str./Parkstraße und der Kreispolizeibehörde
Heinsberg sowie dem zuständigen Straßenverkehrsamt des Kreises Heinsberg
abgestimmt und genehmigt wurde, sieht eine umfassende Neugestaltung dieses
Parkplatzes mit einem Wegfall einer Anbindung an die Parkstraße vor.
Der zweite
Bauabschnitt zum Umbau der Graf-Gerhard-Str. beginnt unmittelbar mit der
Freigabe der B 221 n.
Beschluss: (21 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme)
Der Antrag wird
abgelehnt.