Beschlussvorschlag:
Der Antrag wird abgelehnt.
Sachverhalt:
Der SPD-Ortsverein beantragt mit Schreiben vom 07.08.2019 (vgl. beiliegende Anlage 1), die Stadt möge im Wege einer Verkehrsregelung im Bereich des Parkplatzes an der Geschäftszeile Ecke Graf-Gerhard-Str./Parkstraße eine –vereinfacht ausgedrückt- Einbahnstraßenregelung umsetzen.
Die Anregung ist abzulehnen, da bekanntermaßen der Rat bzw. der Fachausschuss auf der Grundlage der Präsentation vom 12.06.2018 zur Umgestaltung der Graf-Gerhard-Str. Süd zwischen Parkstraße und Brühlstraße das Bauprogramm für diese Maßnahme verbindlich beschlossen hat. Die Ausführung der Maßnahme wurde nach öffentlicher Ausschreibung bereits am 11.07.2019 vergeben.
Das Ausbauprogramm, das im Vorfeld einvernehmlich mit den Eigentümern und den Gewerbetreibenden des Geschäftshauses Ecke Graf-Gerhard-Str./Parkstraße und der Kreispolizeibehörde Heinsberg sowie dem zuständigen Straßenverkehrsamt des Kreises Heinsberg abgestimmt und genehmigt wurde, sieht eine umfassende Neugestaltung dieses Parkplatzes mit einem Wegfall einer Anbindung an die Parkstraße vor.
Der zweite Bauabschnitt zum Umbau der Graf-Gerhard-Str. beginnt unmittelbar mit der Freigabe der B 221 n.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten € Personalkosten € keine
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Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto |
Anlagenverzeichnis:
Anregung nach § 24 GO NRW vom SPD-Ortsverein Wassenberg vom 07.08.2019 zur Verkehrsregelung im Bereich des Parkplatzes an der Geschäftszeile Ecke Graf-Gerhard-Str./Parkstraße