Sitzung: 26.09.2019 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 30
Vorlage: BV/FB5/072/2019
Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt:
Auf die beiliegende
Gebührenkalkulation wird verwiesen.
Auch in diesem Jahr
ergibt sich aus der Gebührenkalkulation die Notwendigkeit zur Kostendeckung dieses
Gebührenhaushaltes die Abfallgebühren anzuheben.
Ursächlich sind
hierfür verschiedene Faktoren:
- steigende Kosten bei der Unternehmerentschädigung, Erfüllung von
Auflagen der Berufsgenossenschaft
- sinkende Erlöse bei der Vermarktung des Altpapiers (sowohl
sinkende Preise als auch sinkende Sammelmengen trotz steigender
Einwohnerzahlen)
- Aufzehrung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich
Die Jahresgebühr
beträgt ab dem 01.01.2020
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(bisher) |
bei wöchentlicher Entsorgung |
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für ein 35
l-Gefäß |
167,00 € |
(150,00 €) |
für ein 50
l-Gefäß |
221,00 € |
(198,00 €) |
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bei 14-täglicher Entsorgung |
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für ein 35
l-Gefäß |
83,50 € |
(75,00 €) |
für ein 50
l-Gefäß |
110,50 € |
(98,00 €) |
für ein
1.100 l-Gefäß |
2.430,00 € |
(2.173,00 €) |
Als Test werden im
Jahr 2020 bei allen Grünabfuhren offene Behältnisse zur Entleerung zugelassen;
ein entsprechender Hinweis erfolgt im Abfallkalender 2020.
Für die Abfuhr der
Biotonnen wird im September 2019 eine Befragung durchgeführt, ob im kommenden
Jahr alternativ zur 14-täglichen Entsorgung im Winter die Abfuhr 4-wöchentlich
und im Sommer wöchentlich erfolgen soll. Eine Abmeldung über den Winter, sowie
eine erneute Anmeldung der Bioabfalltonne im darauffolgenden Frühjahr ist nicht
vorgesehen, da der Verwaltungsaufwand zu hoch ist und die Tonne ganzjährig
nutzbar ist.
Wie lange können wir
noch so wechseln. Versorgung mit Behältnisse
Darius: Mittelfristig. Hat Absprachen gegeben. Sichergestellt durch Fa. Lankes
Beschluss: (einstimmig)
Die
Gebührenbedarfsberechnung zur Abfallentsorgung und die im Entwurf vorgelegte
11. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung in der Stadt Wassenberg (Anlage
19) werden beschlossen und mit Wirkung vom 01.01.2020 in Kraft gesetzt.