Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Kalkulation der Abfallgebühren 2020 und Erlass der 11. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung
Vorlage
BV/FB5/072/2019
Aktenzeichen
70 20 00
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Wassenberg beschließt die beiliegende Gebührenbedarfsberechnung zur Abfallentsorgung und beschließt die im Entwurf vorgelegte 11. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung in der Stadt Wassenberg und setzt sie mit Wirkung vom 01.01.2020 in Kraft.

 


Sachverhalt:

 

Auf die beiliegende Gebührenkalkulation wird verwiesen.

 

Auch in diesem Jahr ergibt sich aus der Gebührenkalkulation die Notwendigkeit zur Kostendeckung dieses Gebührenhaushaltes die Abfallgebühren anzuheben.

 

Ursächlich sind hierfür verschiedene Faktoren:

  • steigende Kosten bei der Unternehmerentschädigung, Erfüllung von Auflagen der Berufsgenossenschaft
  • sinkende Erlöse bei der Vermarktung des Altpapiers (sowohl sinkende Preise als auch sinkende Sammelmengen trotz steigender Einwohnerzahlen)
  • Aufzehrung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich

 

Die Jahresgebühr beträgt ab dem 01.01.2020

 

 

(bisher)

bei wöchentlicher Entsorgung

 

 

für ein 35 l-Gefäß

167,00 €

(150,00 €)

für ein 50 l-Gefäß

221,00 €

(198,00 €)

 

 

 

bei 14-täglicher Entsorgung

 

 

für ein 35 l-Gefäß

83,50 €

(75,00 €)

für ein 50 l-Gefäß

110,50 €

(98,00 €)

für ein 1.100 l-Gefäß

2.430,00 €

(2.173,00 €)

 

 

Als Test werden im Jahr 2020 bei allen Grünabfuhren offene Behältnisse zur Entleerung zugelassen; ein entsprechender Hinweis erfolgt im Abfallkalender 2020.

 

Für die Abfuhr der Biotonnen wird im September 2019 eine Befragung durchgeführt, ob im kommenden Jahr alternativ zur 14-täglichen Entsorgung im Winter die Abfuhr 4-wöchentlich und im Sommer wöchentlich erfolgen soll. Eine Abmeldung über den Winter, sowie eine erneute Anmeldung der Bioabfalltonne im darauffolgenden Frühjahr ist nicht vorgesehen, da der Verwaltungsaufwand zu hoch ist und die Tonne ganzjährig nutzbar ist.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 


Anlagenverzeichnis: