Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Wassenberg beschließt die beiliegende Gebührenbedarfsberechnung zur Abfallentsorgung und beschließt die im Entwurf vorgelegte 11. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung in der Stadt Wassenberg und setzt sie mit Wirkung vom 01.01.2020 in Kraft.
Sachverhalt:
Auf die beiliegende Gebührenkalkulation wird verwiesen.
Auch in diesem Jahr ergibt sich aus der Gebührenkalkulation die Notwendigkeit zur Kostendeckung dieses Gebührenhaushaltes die Abfallgebühren anzuheben.
Ursächlich sind hierfür verschiedene Faktoren:
- steigende Kosten bei der Unternehmerentschädigung, Erfüllung von Auflagen der Berufsgenossenschaft
- sinkende Erlöse bei der Vermarktung des Altpapiers (sowohl sinkende Preise als auch sinkende Sammelmengen trotz steigender Einwohnerzahlen)
- Aufzehrung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich
Die Jahresgebühr beträgt ab dem 01.01.2020
|
|
(bisher) |
bei
wöchentlicher Entsorgung |
|
|
für ein 35
l-Gefäß |
167,00 € |
(150,00 €) |
für ein 50
l-Gefäß |
221,00 € |
(198,00 €) |
|
|
|
bei
14-täglicher Entsorgung |
|
|
für ein 35
l-Gefäß |
83,50 € |
(75,00 €) |
für ein 50
l-Gefäß |
110,50 € |
(98,00 €) |
für ein
1.100 l-Gefäß |
2.430,00 € |
(2.173,00
€) |
Als Test werden im Jahr 2020 bei allen Grünabfuhren offene Behältnisse zur Entleerung zugelassen; ein entsprechender Hinweis erfolgt im Abfallkalender 2020.
Für die Abfuhr der Biotonnen wird im September 2019 eine Befragung durchgeführt, ob im kommenden Jahr alternativ zur 14-täglichen Entsorgung im Winter die Abfuhr 4-wöchentlich und im Sommer wöchentlich erfolgen soll. Eine Abmeldung über den Winter, sowie eine erneute Anmeldung der Bioabfalltonne im darauffolgenden Frühjahr ist nicht vorgesehen, da der Verwaltungsaufwand zu hoch ist und die Tonne ganzjährig nutzbar ist.
Finanzielle
Auswirkungen
-------------------------------
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten € Personalkosten € keine
|
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
|
|
Kostenstelle/Konto |
Anlagenverzeichnis: