Sitzung: 25.01.2018 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 31
Vorlage: BV/FB6/001/2018
Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage der Verwaltung mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:
Sachverhalt:
Der Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Wassenberg hat am
06. September 2017 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 89
„Südlich der Brabanter Straße“ in der Ortschaft Myhl beschlossen.
Gleichzeitig wurde beschlossen, die gesetzlich vorgeschriebenen
Verfahrensschritte durchzuführen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) erfolgte entsprechend der Bekanntmachung vom 18.09.2017
(Amtsblatt der Stadt Wassenberg Nr. 11/2017) vom 25. September bis 20. Oktober
2017.
Nachfolgende Stellungnahmen wurden hierzu abgegeben:
Privat 1 vom 16.10.2017,
Privat 2 vom 17.10.2017,
Privat 3 und 4 vom 17.10.2017 (jeweils gleichlautendes Schreiben),
Privat 5 vom 19.10.2017 (anwaltlich
vertreten durch KNP Dr. Nenninger, Rechtsanwälte, Heinsberg)
-Zusammenfassung aller Stellungnahmen, Anlage 1-
Im Zeitraum vom 16. Oktober 2017 bis zum 17. November 2017 fand die
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) statt.
Nachfolgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben
eine Stellungnahme abgegeben:
1. Deutsche Telekom, Technik, Mönchengladbach,
vom 19.10.2017,
2. Geologischer Dienst NRW, Krefeld, vom
23.10.2017,
3. Bezirksregierung Arnsberg -Abt. VI Bergbau
und Energie NRW-, Dortmud vom 26.10.2017,
4. NEW Netzcom GmbH, Geilenkirchen, vom
06.11.2017,
5. Industrie- und Handelskammer Aachen vom
14.11.2017,
6. Landrat des Kreises Heinsberg vom
14.11.2017,
7. EBV GmbH, Hückelhoven, vom 15.11.2017.
-Zusammenfassung aller Stellungnahmen, Anlage 3-
Unter Berücksichtung der Abwägungsvorschläge aus dem Verfahren der
durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) -Anlage 2- sowie der durchgeführten Beteiligung der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) -Anlage 4- ist das Verfahren der öffentlichen Auslegung gemäß
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
Die vorliegenden Stellungnahmen sowie die daraus resultierenden Abwägungsvorschläge und die umfangreichen Entwürfe des Beteiligungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB): Bebauungsplan, textliche Festsetzungen, Begründung Teil A, sind ebenfalls im Ratsinformationssystem abrufbar.
einstimmig
a) Ergebnis der durchgeführten frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Im Rahmen der durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurden 5 Stellungnahmen abgegeben. Diese Stellungnahmen finden ihre Berücksichtigung im beigefügten Abwägungsvorschlag (Anlage 4).
Beschluss:
Unter
Berücksichtigung der vorgebrachten Stellungnahmen wird dem Abwägungsvorschlag
zugestimmt.
b)
Ergebnis
der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Im Rahmen der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurden 7 Stellungnahmen abgegeben. Diese Stellungnahmen finden ihre Berücksichtigung im Abwägungsvorschlag (Anlage 5).
Beschluss:
Unter
Berücksichtigung der vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange wird dem Abwägungsvorschlag zugestimmt.
c)
Beschluss
zur Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB)
Beschluss:
Unter Berücksichtigung der Abwägungsvorschläge aus dem Verfahren der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) ist das Verfahren der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.