Sitzung: 26.10.2016 Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltangelegenheiten
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: MV/FB6/021/2016
Sachverhalt:
Vorgenannter
Betreff war bereits Beratungsgegenstand der Planungs- und
Umweltaus-schusssitzung am 07.09.2016 (TOP 5.). Mit der damaligen Mitteilungsvorlage
wurden die umfassenden Antragsunterlagen, die allgemein verständliche
Zusammenfassung zum beantragten Vorhaben sowie eine Übersichtskarte zum
Plangebiet bekannt gegeben.
Wie
seinerzeit in der Fachausschusssitzung angekündigt, hat die Verwaltung
zwischenzeitlich die ursprünglichen Antragsunterlagen aus dem Jahre 1994 und
modifiziert aus dem Jahre 1998 geprüft.
Konkret
hatte der Stadtrat am 24.09.1998 zum vorliegenden modifizierten Antrag auf
Nassabgrabung „Ophovener Seenplatte“ das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36
Baugesetzbuch erteilt.
Da
sich bei dem jetzt vorliegenden Antrag -abgesehen von einer geringfügigen
Verkleinerung der Fläche- nichts ändert, ist die Ratsentscheidung vom 24.
September 1998 bindend und es bedarf zum jetzt vorliegenden Antrag keiner
weiteren städtischen Stellungnahme.
Stadtverordneter
Maurer erklärt, dass die CDU-Fraktion noch Bedenken hat, da sich ja einige wichtige
Dinge geändert haben. Die Fraktion möchte sich mit der Angelegenheit noch
einmal beschäftigen. Er stellt den Antrag, diesen Punkt in die Tagesordnung der
nächsten Ratssitzung aufzunehmen.
Bürgermeister
Winkens führt aus, dass es sich um ein sehr komplexes Thema handele und die
Verwaltung in der Kürze der Zeit bis zur nächsten Ratssitzung nicht in der Lage
sei, sich abschließend damit zu beschäftigen.
Stadtkämmerer
Darius ergänzt, dass das Einvernehmen zu der Osterweiterung aus planungsrechtlicher
Sicht bereits in einem früheren Planfeststellungsverfahren erteilt wurde. Dies
sei unwiderruflich und somit hätte jegliche städtische Stellungnahme keine
Auswirkung. Es stehe allerdings jedem frei, über gesonderte Schriftsätze,
Anregungen und Bedenken dem Kreis Heinsberg als Genehmigungsbehörde zukommen zu
lassen.
Daraufhin
zieht Stadtverordneter Maurer den Antrag zurück. Die CDU-Fraktion behalte sich
aber vor, einen Geschäftsordnungsantrag zu stellen.