Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Vorgenannter Betreff war bereits Beratungsgegenstand der Planungs- und Umweltaus-schusssitzung am 07.09.2016 (TOP 5.). Mit der damaligen Mitteilungsvorlage wurden die umfassenden Antragsunterlagen, die allgemein verständliche Zusammenfassung zum beantragten Vorhaben sowie eine Übersichtskarte zum Plangebiet bekannt gegeben.

 

Wie seinerzeit in der Fachausschusssitzung angekündigt, hat die Verwaltung zwischenzeitlich die ursprünglichen Antragsunterlagen aus dem Jahre 1994 und modifiziert aus dem Jahre 1998 geprüft.

 

Konkret hatte der Stadtrat am 24.09.1998 zum vorliegenden modifizierten Antrag auf Nassabgrabung „Ophovener Seenplatte“ das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch erteilt.

 

Da sich bei dem jetzt vorliegenden Antrag -abgesehen von einer geringfügigen Verkleinerung der Fläche- nichts ändert, ist die Ratsentscheidung vom 24. September 1998 bindend und es bedarf zum jetzt vorliegenden Antrag keiner weiteren städtischen Stellungnahme.

 

Stadtverordneter Maurer erklärt, dass die CDU-Fraktion noch Bedenken hat, da sich ja einige wichtige Dinge geändert haben. Die Fraktion möchte sich mit der Angelegenheit noch einmal beschäftigen. Er stellt den Antrag, diesen Punkt in die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung aufzunehmen.

 

Bürgermeister Winkens führt aus, dass es sich um ein sehr komplexes Thema handele und die Verwaltung in der Kürze der Zeit bis zur nächsten Ratssitzung nicht in der Lage sei, sich abschließend damit zu beschäftigen.

 

Stadtkämmerer Darius ergänzt, dass das Einvernehmen zu der Osterweiterung aus planungsrechtlicher Sicht bereits in einem früheren Planfeststellungsverfahren erteilt wurde. Dies sei unwiderruflich und somit hätte jegliche städtische Stellungnahme keine Auswirkung. Es stehe allerdings jedem frei, über gesonderte Schriftsätze, Anregungen und Bedenken dem Kreis Heinsberg als Genehmigungsbehörde zukommen zu lassen.

 

Daraufhin zieht Stadtverordneter Maurer den Antrag zurück. Die CDU-Fraktion behalte sich aber vor, einen Geschäftsordnungsantrag zu stellen.