Sachverhalt:
Vorgenannter Betreff war bereits Beratungsgegenstand der Planungs- und Umweltaus-schusssitzung am 07.09.2016 (TOP 5.). Mit der damaligen Mitteilungsvorlage wurden die umfassenden Antragsunterlagen, die allgemein verständliche Zusammenfassung zum beantragten Vorhaben sowie eine Übersichtskarte zum Plangebiet bekannt gegeben.
Wie seinerzeit in der Fachausschusssitzung angekündigt, hat die Verwaltung zwischenzeitlich die ursprünglichen Antragsunterlagen aus dem Jahre 1994 und modifiziert aus dem Jahre 1998 geprüft.
Konkret hatte der Stadtrat am 24.09.1998 zum vorliegenden modifizierten Antrag auf Nassabgrabung „Ophovener Seenplatte“ das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch erteilt.
Da sich bei dem jetzt vorliegenden Antrag -abgesehen von einer geringfügigen Verkleinerung der Fläche- nichts ändert, ist die Ratsentscheidung vom 24. September 1998 bindend und es bedarf zum jetzt vorliegenden Antrag keiner weiteren städtischen Stellungnahme.