Sitzung: 10.06.2010 Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltangelegenheiten
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: FB4/061/2010
Sachverhalt:
Bei
der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 60 „Brucher Feld“ (rechtskräftig seit
2002) wurde ein Vorentwurf, der auch den Bereich zwischen dem Leichweg und Auf
dem Kamp beinhaltet hat, erstellt.
Als
Ergebnis der Bürgerbeteiligung, aufgrund der fehlenden Mitwirkungsbereitschaft
der Grundstückseigentümer, wurde der ursprüngliche Bebauungsplanbereich
verkleinert und das Bebauungsplanverfahren ohne den v.g. Bereich zu Ende
geführt.
Mit
den Grundstückseigentümern im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 60
„Brucher Feld“ wurden seinerzeit entsprechende vertragliche Regelungen mit der
Entwicklungsgesellschaft Stadt Wassenberg (ESW) getroffen.
Da
sich die Rahmenbedingungen zwischenzeitlich geändert haben (Mitwirkungs-bereitschaft
der Eigentümer vertraglich festgelegt) kann der bisher unbeplante Bereich durch
verbindliche Bauleitplanung nunmehr überplant werden. Im Flächennutzungsplan
ist der Bereich bereits als Wohnbaufläche dargestellt.
Die
Kosten der Erstellung des Bebauungsplanes werden vollständig von der ESW
getragen.
Um
eine städtebauliche Ordnung zu gewährleisten, sind die bisher unbeplanten
Grundstücke südlich des Leichweges ebenfalls in die verbindliche Bauleitplanung
einzubeziehen.
Ein Übersichtsplan ist als
Anlage 1 beigefügt.
Anlage 2 und 3
beinhalten zwei alternative Vorentwürfe (A + B), wobei von der Verwaltung
vorgeschlagen wird, aufgrund der besseren Durchgängigkeit der verkehrlichen
Erschließung, die Variante A als Grundlage für den Bebauungsplan zu verwenden.
Stadtverordneter Jennissen schlägt als zusätzliche Variante
vor, die neue Planstraße von der Straße Auf dem Kamp bis zur Straße Leichweg
durchzuziehen.
Stadtverordneter Kluth erklärt, dass dieser Vorschlag
sinnvoll sei.
Ausschussvorsitzender Dohmen bemerkt, dass dann die neue
Straße in „Auf dem Kamp“ benannt werden sollte, da der derzeitige Stichweg „Auf
dem Kamp“ nur schwer zu finden sei.
Er lässt nun über den Beschlussvorschlag mit der Variante A
sowie mit der geänderten Variante B abstimmen.
Beschluss des Ausschusses: (einstimmig)
Für den Bereich zwischen der Straße Leichweg und Auf dem Kamp und dem Bebauungsplangebiet Nr. 60 „Brucher Feld“ ist ein qualifizierter Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen.
Der Bebauungsplan erhält die Nr. 79 „Erweiterung Brucher
Feld“ und umfasst eine Fläche von ca. 1,4 ha. Es sind die erforderlichen
Verfahrensschritte gemäß BauGB für die Variante A sowie für die geänderte
Variante B, die eine Verbindung der Straße Auf dem Kamp mit der Straße Leichweg
vorsieht, durchzuführen.