Betreff
Erweiterung des Baugebietes "Brucher Feld" in Birgelen;
hier: Aufstellung eines Bebauungsplanes
Vorlage
FB4/061/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Für den Bereich zwischen der Straße Leichweg und Auf dem Kamp und dem Bebauungsplangebiet Nr. 60 „Brucher Feld“ ist ein qualifizierter Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen.

 

Der Bebauungsplan erhält die Nr. 79 „Erweiterung Brucher Feld“ und umfasst eine Fläche von ca. 1,4 ha. Es sind die erforderlichen Verfahrensschritte gemäß BauGB durchzuführen.

 


Sachverhalt:

Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 60 „Brucher Feld“ (rechtskräftig seit 2002) wurde ein Vorentwurf, der auch den Bereich zwischen dem Leichweg und Auf dem Kamp beinhaltet hat, erstellt.

Als Ergebnis der Bürgerbeteiligung, aufgrund der fehlenden Mitwirkungsbereitschaft der Grundstückseigentümer, wurde der ursprüngliche Bebauungsplanbereich verkleinert und das Bebauungsplanverfahren ohne den v.g. Bereich zu Ende geführt.

Mit den Grundstückseigentümern im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 60 „Brucher Feld“ wurden seinerzeit entsprechende vertragliche Regelungen mit der Entwicklungsgesellschaft Stadt Wassenberg (ESW) getroffen.

Da sich die Rahmenbedingungen zwischenzeitlich geändert haben (Mitwirkungs-bereitschaft der Eigentümer vertraglich festgelegt) kann der bisher unbeplante Bereich durch verbindliche Bauleitplanung nunmehr überplant werden. Im Flächennutzungsplan ist der Bereich bereits als Wohnbaufläche dargestellt.

Die Kosten der Erstellung des Bebauungsplanes werden vollständig von der ESW getragen.

Um eine städtebauliche Ordnung zu gewährleisten, sind die bisher unbeplanten Grundstücke südlich des Leichweges ebenfalls in die verbindliche Bauleitplanung einzubeziehen.

 

Ein Übersichtsplan ist als Anlage 1 beigefügt.

Anlage 2 und 3 beinhalten zwei alternative Vorentwürfe (A + B), wobei von der Verwaltung vorgeschlagen wird, aufgrund der besseren Durchgängigkeit der verkehrlichen Erschließung, die Variante A als Grundlage für den Bebauungsplan zu verwenden.


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                            

Kostenstelle/Konto