Sitzung: 28.11.2013 Kultur- und Sportausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1
Vorlage: BV/FB4/084/2013
Der Ausschuss nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung vom 07.11.13 zur Kenntnis. Darin wird folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 21.01.2013
(Anlage 1) beantragt der Förderverein für die Katholische Kirchengemeinde „St.
Mariä Himmelfahrt“ Wassenberg – Oberstadt e.V. zwei Objekte auf dem
Waldfriedhof Bergstraße in Wassenberg in die Denkmalliste der Stadt
einzutragen. Zum einen handelt es sich um die Priestergräber und zum anderen um
das Hochkreuz.
Das LVR-Amt für Denkmalpflege
im Rheinland wurde um Prüfung und Stellungnahme gebeten und teilte das Ergebnis
der Untersuchungen mit Schreiben vom 25.07.2013 (Anlage 2) mit.
Beschreibung Priestergrab:
Breit gelagerte, wandartige
Stele, mehrfach gestuft, dunkler Kunststein (?), dat. 1920er Jahre (?),
ältestes Sterbedatum 24.11.1920 (Pfarrer Otto Jansen). In der Mitte Relief mit
dem gefallenen kreuztragenden Christus und darüber kleinen betenden Engeln,
darunter Inschrift „HIER ERWARTET EURE / PRIESTER / IHRE AUFERSTEHUNG“.
Grablage von sieben Pfarrern
von St. Georg und St. Mariä Himmelfahrt (Oberstadt) in Wassenberg, darunter
Ludwig Hecker, erster Pfarrer der nach dem Zweiten Weltkrieg neu erstandenen
Pfarre St. Mariä Himmelfahrt, und Paul Spülbeck, maßgeblich am bedeutenden
Wiederaufbau der Pfarrkirche St. Georg beteiligt.
Bedeutend für Wassenberg als
zentraler Historischer Bestandteil des Waldfriedhofs und Veranschaulichung der
Pfarrgeschichte. Die hier begrabenen und erinnerten Personen repräsentieren ein
wichtiges Stück Ortsgeschichte. Die Erhaltung des Grabmals liegt daher aus
wissenschaftlichen, hier ortsgeschichtlichen Gründen im öffentlichen Interesse.
Bezüglich der Priestergräber
gibt die Verwaltung zu bedenken, dass es sich hierbei nicht um ein „richtiges“
Baudenkmal handelt, sondern dies eher den Christlichen Kleindenkmälern
zuzuordnen ist. Weiterhin wäre im Vorfeld die
Sicherstellung einer dauerhaften Pflege des Grabes zu regeln, vor allem
auch vor dem Hintergrund, dass nach Eintragung in die Denkmalliste jegliche
Veränderung nur in Abstimmung mit der Denkmalbehörde erfolgen darf.
Zudem gibt es im Stadtgebiet
von Wassenberg eine Vielzahl von ähnlichen, auch weitaus älteren Gräbern, die
man dann auch unter Denkmalschutz stellen müsste bzw. sollte.
Aus den v.g. Gründen wird eine
Eintragung in die Denkmalliste der Stadt nicht befürwortet.
Beschreibung Hochkreuz:
Ca. 4 m hohe Kreuzigungsgruppe
auf Sockel, heller Kunststein, rückseitig inschr. dat. 1935, Urheber unbekannt.
Die Mitte überhöht mit Christus am Kreuz, daneben Standfiguren von Maria und
Johannes; die Personendarstellung in zeittypischer Weise in idealistisch
überhöhtem Realismus. Inschrift aus filigranen gerundeten Großbuchstaben auf
der Vorderseite im Sockel: ICH BIN DIE AUFERSTEHUNG UND DAS LEBEN.
Als Denkmal Nr. 1 im Rahmen
der Erfassung der Christlichen Kleindenkmale im Kreis Heinsberg, Stadt
Wassenberg in den 1980er Jahren erfasst: „Auf dem Freiplatz um die Gruppe
versammelt sich in jedem Jahr an Allerheiligen die Friedhofsprozession der
Pfarren St. Georg und St. Marien. Es werden Gebete für das Seelenheil der
Verstorbenen gesprochen. Gelegentlich singen die Kirchenchöre. Anschließend besuchen
die Prozessionsteilnehmer die Gräber ihrer Verwandten und Bekannten.“ Das Kreuz
gilt ferner auch als Demonstration und Zeugnis des christlichen Glaubens in
nationalsozialistischer Zeit.
Bedeutend für Wassenberg als
zentraler historischer Bestandteil und Kristallisationspunkt des Waldfriedhofs.
Es handelt sich um eines des wenigen Elemente auf dem Friedhof, das aus dessen
Geschichte noch erhalten ist. Die Erhaltung liegt daher aus wissenschaftlichen,
hier ortsgeschichtlichen Gründen im öffentlichen Interesse.
Beim
Hochkreuz teilt die Verwaltung die Meinung des LVR-Amtes für Denkmalpflege im
Rheinland und schlägt vor, das Hochkreuz unter Denkmalschutz zu stellen und in
die Denkmalliste für Baudenkmäler der Stadt Wassenberg einzutragen.
Des
Weiteren wurde vom LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland nochmal auf die Alte
Kapelle auf dem Waldfriedhof Bergstraße hingewiesen, mit deren Denkmalwert sich
in der Vergangenheit mehrfach befasst und auch bereits eine Eintragung in die
Denkmalliste der Stadt Wassenberg beantragt wurde. Als Kapelle aus der
Ursprungszeit des Friedhofs ist das Gebäude bedeutend für Wassenberg. An der
Erhaltung und Nutzung besteht aus wissenschaftlichen, hier
architekturgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse.
Da es
sich somit um ein Baudenkmal im Sinne des § 2 DSchG NRW handelt, ist die Alte
Kapelle nach § 3 Abs. 1 DSchG NRW in die Denkmalliste der Stadt einzutragen.
Beschreibung Alte Kapelle:
Kleines
zweigeschossiges Backsteingebäude auf rechtwinkligem Grundriss, mit hohem, seitlich
leicht abgeschlepptem Satteldach. Das in die Erde eingetiefte Sockelgeschoss
ist backsteinsichtig belassen, auf der Rückseite befindet sich eine rundbogige,
bis auf den Boden hinab gezogene Öffnung; es ist derzeit jedoch nicht
zugänglich. Das Mauerwerk des oberen Geschosses ist farblich mit weißer
Schlämme abgesetzt. Vorne, in Richtung des Haupteingangs des Friedhofs, ist
eine Stufenanlage mit Wangenmäuerchen, ebenfalls aus Backstein, vorgelagert,
über die der zweiflügelige, korbbogig überfangene Eingang erreicht wird. Im
Giebel ist ein liegendes ovales Okulusfenster eingebracht. Die seitlichen
Abschleppungen des Daches sind in zeittypischer Form mit
Akroterienaufmauerungen geschmückt. Die Seitenwände sind mit je drei kleinen
Rechteckfenstern geöffnet, in der Rückwand war über der Sockelöffnung ein
großes rundbogiges Buntglasfenster eingebracht. Nennenswert ist außerdem noch
der Ornamentfliesenboden im Inneren der oberen Geschosses. Die Alte Kapelle
wird um das Jahr 1905 datiert.
Für
die vom LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland zusätzlich aufgeführten Objekte
besteht aus Sicht der Verwaltung derzeit kein Anlass weitere Untersuchungen zum
Denkmalwert durchzuführen.
Nachdem alle Fragen aus der Mitte
des Ausschusses beantwortet wurden lässt die Ausschussvorsitzende Frau Beckers
über die Beschlussvorlage abstimmen.
Beschluss: (14 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme)
Das Christliche
Kleindenkmal Nr. 1 Hochkreuz sowie die
Alte Kapelle auf dem Grundstück Gemarkung Wassenberg, Flur 2, Flurstück 1175,
Waldfriedhof Bergstraße werden unter Denkmalschutz gestellt und in die Liste
der Baudenkmäler der Stadt Wassenberg eingetragen.