Betreff
Eintragung von Denkmälern in die Denkmalliste der Stadt Wassenberg gemäß § 3 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz NW;
Vorlage
BV/FB4/084/2013
Aktenzeichen
41 40 11
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Das Christliche Kleindenkmal Nr. 1 Hochkreuz  sowie die Alte Kapelle auf dem Grundstück Gemarkung Wassenberg, Flur 2, Flurstück 1175, Waldfriedhof Bergstraße werden unter Denkmalschutz gestellt und in die Liste der Baudenkmäler der Stadt Wassenberg eingetragen.


Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 21.01.2013 (Anlage 1) beantragt der Förderverein für die Katholische Kirchengemeinde „St. Mariä Himmelfahrt“ Wassenberg – Oberstadt e.V. zwei Objekte auf dem Waldfriedhof Bergstraße in Wassenberg in die Denkmalliste der Stadt einzutragen. Zum einen handelt es sich um die Priestergräber und zum anderen um das Hochkreuz.

Das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland wurde um Prüfung und Stellungnahme gebeten und teilte das Ergebnis der Untersuchungen mit Schreiben vom 25.07.2013 (Anlage 2) mit.

Beschreibung Priestergrab:

Breit gelagerte, wandartige Stele, mehrfach gestuft, dunkler Kunststein (?), dat. 1920er Jahre (?), ältestes Sterbedatum 24.11.1920 (Pfarrer Otto Jansen). In der Mitte Relief mit dem gefallenen kreuztragenden Christus und darüber kleinen betenden Engeln, darunter Inschrift „HIER ERWARTET EURE / PRIESTER / IHRE AUFERSTEHUNG“.

Grablage von sieben Pfarrern von St. Georg und St. Mariä Himmelfahrt (Oberstadt) in Wassenberg, darunter Ludwig Hecker, erster Pfarrer der nach dem Zweiten Weltkrieg neu erstandenen Pfarre St. Mariä Himmelfahrt, und Paul Spülbeck, maßgeblich am bedeutenden Wiederaufbau der Pfarrkirche St. Georg beteiligt.

Bedeutend für Wassenberg als zentraler Historischer Bestandteil des Waldfriedhofs und Veranschaulichung der Pfarrgeschichte. Die hier begrabenen und erinnerten Personen repräsentieren ein wichtiges Stück Ortsgeschichte. Die Erhaltung des Grabmals liegt daher aus wissenschaftlichen, hier ortsgeschichtlichen Gründen im öffentlichen Interesse.

Bezüglich der Priestergräber gibt die Verwaltung zu bedenken, dass es sich hierbei nicht um ein „richtiges“ Baudenkmal handelt, sondern dies eher den Christlichen Kleindenkmälern zuzuordnen ist. Weiterhin wäre im Vorfeld die  Sicherstellung einer dauerhaften Pflege des Grabes zu regeln, vor allem auch vor dem Hintergrund, dass nach Eintragung in die Denkmalliste jegliche Veränderung nur in Abstimmung mit der Denkmalbehörde erfolgen darf.

Zudem gibt es im Stadtgebiet von Wassenberg eine Vielzahl von ähnlichen, auch weitaus älteren Gräbern, die man dann auch unter Denkmalschutz stellen müsste bzw. sollte.

Aus den v.g. Gründen wird eine Eintragung in die Denkmalliste der Stadt nicht befürwortet.

Beschreibung Hochkreuz:

Ca. 4 m hohe Kreuzigungsgruppe auf Sockel, heller Kunststein, rückseitig inschr. dat. 1935, Urheber unbekannt. Die Mitte überhöht mit Christus am Kreuz, daneben Standfiguren von Maria und Johannes; die Personendarstellung in zeittypischer Weise in idealistisch überhöhtem Realismus. Inschrift aus filigranen gerundeten Großbuchstaben auf der Vorderseite im Sockel: ICH BIN DIE AUFERSTEHUNG UND DAS LEBEN.

Als Denkmal Nr. 1 im Rahmen der Erfassung der Christlichen Kleindenkmale im Kreis Heinsberg, Stadt Wassenberg in den 1980er Jahren erfasst: „Auf dem Freiplatz um die Gruppe versammelt sich in jedem Jahr an Allerheiligen die Friedhofsprozession der Pfarren St. Georg und St. Marien. Es werden Gebete für das Seelenheil der Verstorbenen gesprochen. Gelegentlich singen die Kirchenchöre. Anschließend besuchen die Prozessionsteilnehmer die Gräber ihrer Verwandten und Bekannten.“ Das Kreuz gilt ferner auch als Demonstration und Zeugnis des christlichen Glaubens in nationalsozialistischer Zeit.

Bedeutend für Wassenberg als zentraler historischer Bestandteil und Kristallisationspunkt des Waldfriedhofs. Es handelt sich um eines des wenigen Elemente auf dem Friedhof, das aus dessen Geschichte noch erhalten ist. Die Erhaltung liegt daher aus wissenschaftlichen, hier ortsgeschichtlichen Gründen im öffentlichen Interesse. 

Beim Hochkreuz teilt die Verwaltung die Meinung des LVR-Amtes für Denkmalpflege im Rheinland und schlägt vor, das Hochkreuz unter Denkmalschutz zu stellen und in die Denkmalliste für Baudenkmäler der Stadt Wassenberg einzutragen.

Des Weiteren wurde vom LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland nochmal auf die Alte Kapelle auf dem Waldfriedhof Bergstraße hingewiesen, mit deren Denkmalwert sich in der Vergangenheit mehrfach befasst und auch bereits eine Eintragung in die Denkmalliste der Stadt Wassenberg beantragt wurde. Als Kapelle aus der Ursprungszeit des Friedhofs ist das Gebäude bedeutend für Wassenberg. An der Erhaltung und Nutzung besteht aus wissenschaftlichen, hier architekturgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse.

Da es sich somit um ein Baudenkmal im Sinne des § 2 DSchG NRW handelt, ist die Alte Kapelle nach § 3 Abs. 1 DSchG NRW in die Denkmalliste der Stadt einzutragen.

Beschreibung Alte Kapelle:

Kleines zweigeschossiges Backsteingebäude auf rechtwinkligem Grundriss, mit hohem, seitlich leicht abgeschlepptem Satteldach. Das in die Erde eingetiefte Sockelgeschoss ist backsteinsichtig belassen, auf der Rückseite befindet sich eine rundbogige, bis auf den Boden hinab gezogene Öffnung; es ist derzeit jedoch nicht zugänglich. Das Mauerwerk des oberen Geschosses ist farblich mit weißer Schlämme abgesetzt. Vorne, in Richtung des Haupteingangs des Friedhofs, ist eine Stufenanlage mit Wangenmäuerchen, ebenfalls aus Backstein, vorgelagert, über die der zweiflügelige, korbbogig überfangene Eingang erreicht wird. Im Giebel ist ein liegendes ovales Okulusfenster eingebracht. Die seitlichen Abschleppungen des Daches sind in zeittypischer Form mit Akroterienaufmauerungen geschmückt. Die Seitenwände sind mit je drei kleinen Rechteckfenstern geöffnet, in der Rückwand war über der Sockelöffnung ein großes rundbogiges Buntglasfenster eingebracht. Nennenswert ist außerdem noch der Ornamentfliesenboden im Inneren der oberen Geschosses. Die Alte Kapelle wird um das Jahr 1905 datiert.

Für die vom LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland zusätzlich aufgeführten Objekte besteht aus Sicht der Verwaltung derzeit kein Anlass weitere Untersuchungen zum Denkmalwert durchzuführen.


Finanzielle Auswirkungen

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

Personalkosten

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

                                       

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

im Finanzplan (investiv)

Nein

Ja, mit €                            

Kostenstelle/Konto