Beschlussvorschlag:
Das Christliche Kleindenkmal Nr. 1 Hochkreuz sowie die Alte Kapelle auf dem Grundstück Gemarkung Wassenberg, Flur 2, Flurstück 1175, Waldfriedhof Bergstraße werden unter Denkmalschutz gestellt und in die Liste der Baudenkmäler der Stadt Wassenberg eingetragen.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 21.01.2013 (Anlage 1) beantragt
der Förderverein für die Katholische Kirchengemeinde „St. Mariä Himmelfahrt“
Wassenberg – Oberstadt e.V. zwei Objekte auf dem Waldfriedhof Bergstraße in
Wassenberg in die Denkmalliste der Stadt einzutragen. Zum einen handelt es sich
um die Priestergräber und zum anderen um das Hochkreuz.
Das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland wurde um
Prüfung und Stellungnahme gebeten und teilte das Ergebnis der Untersuchungen
mit Schreiben vom 25.07.2013 (Anlage 2) mit.
Beschreibung
Priestergrab:
Breit gelagerte, wandartige Stele, mehrfach
gestuft, dunkler Kunststein (?), dat. 1920er Jahre (?), ältestes Sterbedatum
24.11.1920 (Pfarrer Otto Jansen). In der Mitte Relief mit dem gefallenen
kreuztragenden Christus und darüber kleinen betenden Engeln, darunter Inschrift
„HIER ERWARTET EURE / PRIESTER / IHRE AUFERSTEHUNG“.
Grablage von sieben Pfarrern von St. Georg und St.
Mariä Himmelfahrt (Oberstadt) in Wassenberg, darunter Ludwig Hecker, erster
Pfarrer der nach dem Zweiten Weltkrieg neu erstandenen Pfarre St. Mariä
Himmelfahrt, und Paul Spülbeck, maßgeblich am bedeutenden Wiederaufbau der
Pfarrkirche St. Georg beteiligt.
Bedeutend für Wassenberg als zentraler Historischer
Bestandteil des Waldfriedhofs und Veranschaulichung der Pfarrgeschichte. Die
hier begrabenen und erinnerten Personen repräsentieren ein wichtiges Stück
Ortsgeschichte. Die Erhaltung des Grabmals liegt daher aus wissenschaftlichen,
hier ortsgeschichtlichen Gründen im öffentlichen Interesse.
Bezüglich der Priestergräber gibt die Verwaltung zu
bedenken, dass es sich hierbei nicht um ein „richtiges“ Baudenkmal handelt,
sondern dies eher den Christlichen Kleindenkmälern zuzuordnen ist. Weiterhin
wäre im Vorfeld die Sicherstellung einer
dauerhaften Pflege des Grabes zu regeln, vor allem auch vor dem Hintergrund,
dass nach Eintragung in die Denkmalliste jegliche Veränderung nur in Abstimmung
mit der Denkmalbehörde erfolgen darf.
Zudem gibt es im Stadtgebiet von Wassenberg eine
Vielzahl von ähnlichen, auch weitaus älteren Gräbern, die man dann auch unter
Denkmalschutz stellen müsste bzw. sollte.
Aus den v.g. Gründen wird eine Eintragung in die
Denkmalliste der Stadt nicht befürwortet.
Beschreibung
Hochkreuz:
Ca. 4 m hohe Kreuzigungsgruppe auf Sockel, heller
Kunststein, rückseitig inschr. dat. 1935, Urheber unbekannt. Die Mitte überhöht
mit Christus am Kreuz, daneben Standfiguren von Maria und Johannes; die
Personendarstellung in zeittypischer Weise in idealistisch überhöhtem
Realismus. Inschrift aus filigranen gerundeten Großbuchstaben auf der
Vorderseite im Sockel: ICH BIN DIE AUFERSTEHUNG UND DAS LEBEN.
Als Denkmal Nr. 1 im Rahmen der Erfassung der
Christlichen Kleindenkmale im Kreis Heinsberg, Stadt Wassenberg in den 1980er
Jahren erfasst: „Auf dem Freiplatz um die Gruppe versammelt sich in jedem Jahr
an Allerheiligen die Friedhofsprozession der Pfarren St. Georg und St. Marien.
Es werden Gebete für das Seelenheil der Verstorbenen gesprochen. Gelegentlich singen die Kirchenchöre.
Anschließend besuchen die Prozessionsteilnehmer die Gräber ihrer Verwandten und
Bekannten.“ Das Kreuz gilt ferner auch als Demonstration und Zeugnis des
christlichen Glaubens in nationalsozialistischer Zeit.
Bedeutend für Wassenberg als zentraler historischer
Bestandteil und Kristallisationspunkt des Waldfriedhofs. Es handelt sich um
eines des wenigen Elemente auf dem Friedhof, das aus dessen Geschichte noch
erhalten ist. Die Erhaltung liegt daher aus wissenschaftlichen, hier
ortsgeschichtlichen Gründen im öffentlichen Interesse.
Beim Hochkreuz teilt die
Verwaltung die Meinung des LVR-Amtes für Denkmalpflege im Rheinland und schlägt
vor, das Hochkreuz unter Denkmalschutz zu stellen und in die Denkmalliste für
Baudenkmäler der Stadt Wassenberg einzutragen.
Des Weiteren wurde vom
LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland nochmal auf die Alte Kapelle auf dem Waldfriedhof
Bergstraße hingewiesen, mit deren Denkmalwert sich in der Vergangenheit
mehrfach befasst und auch bereits eine Eintragung in die Denkmalliste der Stadt
Wassenberg beantragt wurde. Als Kapelle aus der Ursprungszeit des Friedhofs ist
das Gebäude bedeutend für Wassenberg. An der Erhaltung und Nutzung besteht aus
wissenschaftlichen, hier architekturgeschichtlichen Gründen ein öffentliches
Interesse.
Da es sich somit um ein
Baudenkmal im Sinne des § 2 DSchG NRW handelt, ist die Alte Kapelle nach § 3 Abs.
1 DSchG NRW in die Denkmalliste der Stadt einzutragen.
Beschreibung Alte Kapelle:
Kleines zweigeschossiges
Backsteingebäude auf rechtwinkligem Grundriss, mit hohem, seitlich leicht
abgeschlepptem Satteldach. Das in die Erde eingetiefte Sockelgeschoss ist
backsteinsichtig belassen, auf der Rückseite befindet sich eine rundbogige, bis
auf den Boden hinab gezogene Öffnung; es ist derzeit jedoch nicht zugänglich.
Das Mauerwerk des oberen Geschosses ist farblich mit weißer Schlämme abgesetzt.
Vorne, in Richtung des Haupteingangs des Friedhofs, ist eine Stufenanlage mit
Wangenmäuerchen, ebenfalls aus Backstein, vorgelagert, über die der
zweiflügelige, korbbogig überfangene Eingang erreicht wird. Im Giebel ist ein
liegendes ovales Okulusfenster eingebracht. Die seitlichen Abschleppungen des
Daches sind in zeittypischer Form mit Akroterienaufmauerungen geschmückt. Die
Seitenwände sind mit je drei kleinen Rechteckfenstern geöffnet, in der Rückwand
war über der Sockelöffnung ein großes rundbogiges Buntglasfenster eingebracht.
Nennenswert ist außerdem noch der Ornamentfliesenboden im Inneren der oberen
Geschosses. Die Alte Kapelle wird um das Jahr 1905 datiert.
Für die vom LVR-Amt für
Denkmalpflege im Rheinland zusätzlich aufgeführten Objekte besteht aus Sicht
der Verwaltung derzeit kein Anlass weitere Untersuchungen zum Denkmalwert
durchzuführen.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten)
€ |
jährliche Folgekosten/-lasten, Sachkosten €
Personalkosten
€ keine |
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf)
€ |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
€ |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)
€ |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto
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