Beschlussvorschlag:
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Wassenberg
a)
den
als Anlage beigefügten und vom Wirtschaftsprüfer Herrn Dipl.-Kfm. Harren
örtlich geprüften Gesamtabschluss 2014 gem. § 116 Abs. 1 Satz 3 GO NRW zu
bestätigen und
b)
den
lt. Gesamtergebnisrechnung 2014 festgestellten Gesamtjahresüberschuss in Höhe
von 535.826,60 € anteilig in Höhe von 278.368,13 € mit der Ausgleichsrücklage
und in Höhe von 257.458,47 € mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen, sowie
c)
dem
Bürgermeister gem. § 116 Abs. 1 i. V. m. § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW die
Entlastung für den bestätigten Gesamtabschluss 2014 zu erteilen.
Sachverhalt:
Gem.
§ 116 Abs. 6 Satz 1 GO NRW ist der Gesamtabschluss vom
Rechnungsprüfungsausschuss dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzgesamtlage der Stadt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung ergibt. Die Prüfung des Gesamtabschlusses erstreckt sich darauf, ob
die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen
ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. Der Gesamtlagebericht ist
darauf zu prüfen, ob er mit dem Gesamtabschluss in Einklang steht und ob seine
sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-,
Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt erwecken.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat über Art und Umfang der Prüfung sowie über das
Ergebnis einen Prüfungsbericht zu erstellen.
Zur
Durchführung dieser Arbeiten hat sich der Rechnungsprüfungsausschuss des
Wirtschaftsprüfers Herrn Dipl.-Kfm. Harren bedient.
Die
nach § 116 GO NRW vorgeschriebene Prüfung des Gesamtabschlusses 2014 ist somit
erfolgt.
Zur
Erläuterung des Gesamtergebnisses wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf
den beiliegenden Prüfbericht (Anlage 1) verwiesen. Der Wirtschaftsprüfer Herr
Dipl.-Kfm. Harren steht in der Sitzung zur Beantwortung von Fragen zur
Verfügung.
Gem.
§ 116 Abs. 1 Satz 3 GO NRW bestätigt der Rat den vom
Rechnungsprüfungsausschuss, der sich hierzu des Wirtschaftsprüfers Herrn
Dipl.-Kfm. Harren bedient hat, geprüften Gesamtabschluss durch Beschluss.
Der
Rat der Stadt soll im Rahmen seiner Bestätigung des Gesamtabschlusses
beschließen, wie der in der Gesamtergebnisrechnung enthaltene und in der
Gesamtbilanz ausgewiesene Gesamtüberschuss verwendet oder der Gesamtfehlbetrag
gedeckt werden soll.
Die
Gesamtergebnisrechnung 2014 schließt mit einem Gesamtjahresüberschuss in Höhe
von 535.826,60 € ab.
Um
die Ausgleichsrücklage im Gesamtabschluss deckungsgleich mit dem
Einzeljahresabschluss der Stadt fortschreiben zu können, wird der Gesamtjahresüberschuss
anteilig in Höhe von 278.368,13 € mit der Ausgleichsrücklage und in Höhe von
257.458,47 € mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet.
Im
Zusammenhang mit der Bestätigung des Gesamtabschlusses durch den Rat der Stadt
entscheiden die Stadtverordneten auch über die Entlastung des Bürgermeisters.
Diese Entlastung ist eine Festlegung der Stadtverordneten dahingehend, dass auf
Grund des vorgelegten Gesamtabschlusses und der vorgenommenen Prüfung keine
Einwendungen gegen die im Haushaltsjahr 2014 ausgeübte Geschäftstätigkeit des
Bürgermeisters, bezogen auf die gemeindliche Verwaltung und die Betriebe der Stadt, erhoben werden.
Verweigern
sie die Entlastung oder sprechen sie diese mit Vorbehalten aus, so haben sie
dafür die Gründe anzugeben.
Auf
Grund des vorliegenden Prüfberichtes ergeben sich keine Anhaltspunkte, die
einer Entlastung des Bürgermeisters für den Gesamtabschluss 2014 entgegenstehen
würden.
Abschließend
erfolgt der formale Hinweis, dass in der Ratssitzung am 10.12.2015 der
Bürgermeister bei der Beschlussfassung zu Ziffer c) des Beschlussvorschlags
nicht mitwirkt und auch den Vorsitz abgibt.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten)
€ |
jährliche Folgekosten/-lasten, Sachkosten €
Personalkosten
€ keine |
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf)
€ |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
€ |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)
€ |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto
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Anlagenverzeichnis:
Prüfbericht 2014