Betreff
54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg im Bereich Effelder Waldsee;
hier: Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch ( BauGB)
Vorlage
BV/FB6/059/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Mit dem geänderten Inhalt der 54. Änderung des Flächennutzungsplanes -konkret bezogen auf die überlagernde Darstellung der Bedarfsparkplätze gegenüber der Sportanlage an der Waldseestraße- wird die erneute Offenlage gemäß § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.

 


Sachverhalt:

Im Verfahren der 54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg im Bereich Effelder Waldsee hatte der Stadtrat am 11. Dezember 2014 nach durchgeführter erneuter Offenlage den Feststellungsbeschluss gefasst.

 

Das Verfahren der erneuten Offenlage war notwendig geworden, um die Bedarfsparkplätze im Flächennutzungsplan darzustellen.

 

Im Rahmen des anschließenden Genehmigungsverfahrens zur 54. Änderung des Flächennutzungsplanes hat die Bezirksregierung Köln bemängelt, dass der Bereich der Bedarfsparkplätze als öffentliche Parkfläche mit überlagernder Nutzung auf Flächen für die Landwirtschaft dargestellt wurde. Aus Sicht der Bezirksregierung sollte dieser Flächenbereich der Bedarfsparkplätze auch künftig nur als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt werden; lediglich mit dem überlagernden Kennzeichen „P“ für öffentliche temporäre Parkplatzfläche

(P 3).

 

Aus Gründen der Rechtsicherheit hat die Bezirksregierung in diesem Verfahren verfügt, dass eine erneute Offenlage und somit die umfassende Informationspflicht an alle Beteiligten zu erfolgen hat.

Es handelt sich somit lediglich um eine rein formale Änderung der Kennzeichnung der Flächen im Plan.

 

Es wird auf den beigefügten Entwurf der 54. Änderung des Flächennutzungsplanes verwiesen (Anlage 1).

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                            

Kostenstelle/Konto