Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die beiliegende Gebührenbedarfsberechnung zur Abfallentsorgung (Anlage 1) zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, die im Entwurf vorgelegte 9. Änderungssatzung (Anlage 2) zu beschließen und mit Wirkung vom 01.01.2016 in Kraft zu setzen.
Sachverhalt:
Die Gebührenabrechnung ‚Abfallwirtschaft‘ 2014 endet im Ergebnis mit einer Zuführung an die Gebührenausgleichsrücklage in Höhe von 20.162,34 €. Der Bestand des Sonderpostens für den Gebührenausgleich Abfall steigt damit auf insgesamt 85.808,07 €. Für das Jahr 2015 wurden bereits 33.000,00 € als Entnahme aus dem Sonderposten vorgesehen; nach derzeitiger Einschätzung der Entwicklung der Einnahmen und Aufwendungen wird dieser Betrag keinesfalls ausgeschöpft werden. Daher ist für das Jahr 2016 eine Entnahme aus dem Sonderposten in Höhe von 60.000,00 € vorgesehen, damit dieser zeitnah zugunsten der Gebührenpflichtigen aufgelöst wird.
Die Jahresgebühr 2016 beträgt
bei
wöchentlicher Entsorgung |
(bisher) |
Differenz |
in % |
|
für ein 35
l-Gefäß |
134,00 € |
(148,00 €) |
./. 14,00 € |
9,46 |
für ein 50
l-Gefäß |
176,00 € |
(198,00 €) |
./. 22,00 € |
11,11 |
bei
zweiwöchentlicher Entsorgung |
|
|
|
|
für ein 35
l-Gefäß |
67,00 € |
(74,00 €) |
./. 7,00 € |
9,46 |
für ein 50
l-Gefäß |
88,00 € |
(99,00 €) |
./. 11,00 € |
11,11 |
für ein 1.100
l-Gefäß |
1.937,00 € |
(2.178,00 €) |
./. 241,00 € |
13,45 |