Betreff
Bebauungsplan Nr. 78 "Heckenstraße";
hier: Anordnung der Umlegung
Vorlage
FB4/072/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 78 „Heckenstraße“ wird eine Umlegung gemäß § 45 BauGB angeordnet, die vom Umlegungsausschuss für die Ortschaft Effeld durchzuführen ist.

Das Umlegungsverfahren erhält die Nummer 27 „Heckenstraße“.


Sachverhalt:

 

Der Planungs- und Umweltausschuss hat am 27.05.2009 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 „Heckenstraße“ beschlossen.

Die vorgezogene Bürger- und Behördenbeteiligung wurde durchgeführt.

Am 10.06.2010 hat der Planungs- und Umweltausschuss die Durchführung der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Mit dem Satzungsbeschluss wird zum Jahresende 2010 gerechnet.

 

Durch die Umlegung nach dem BauGB soll der Bebauungsplan grundstücksrechtlich umgesetzt werden, in dem das Umlegungsgebiet nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes neu gestaltet wird.

 

Für die Durchführung der Umlegung ist ein selbständiger und unabhängiger Umlegungsausschuss der Stadt Wassenberg – Ortschaft Effeld – zuständig. Er ist an keinerlei Weisungen gebunden. Der Ausschuss besteht aus 5 Mitgliedern, die nicht bei der Stadt beschäftigt sein dürfen:

 

1.                              ein Jurist als Vorsitzender,

2.                              ein Sachverständiger für Grundstücksbewertung,

3.                              ein Sachverständiger für Vermessungstechnik sowie

4.        u. 5.          zwei Stadtverordnete.

 

Die zu treffenden Entscheidungen werden von der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses, die von der Verwaltung wahrgenommen wird, vorbereitet. Die Geschäftsstelle ist organisatorisch dem Fachbereich Planen und Bauen zugeordnet.

 

Ein Übersichtsplan ist als Anlage beigefügt.


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                            

Kostenstelle/Konto