Beschlussvorschlag:
Die 7. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Stadtzentrum“ wird als Satzung gemäß § 10 BauGB (Baugesetzbuch) beschlossen.
Sachverhalt:
Auf der Grundlage des Ausschussbeschlusses vom 25. Februar 2015 erfolgt derzeit noch bis zum 20. April 2015 die Durchführung der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch).
Anregungen und Bedenken wurden bisher nicht vorgebracht; sollte sich dies noch unter Fristwahrung bis zum 20. April 2015 ergeben, würde ein entsprechender Nachtrag vorgelegt.
Der beigefügte Übersichtsplan (Anlage 1) grenzt das Bebauungsplangebiet Nr. 16 „Stadtzentrum“ ab. Ergänzend wird auf den geänderten textlichen Inhalt der Festsetzung des Bebauungsplanes (Anlage 2) sowie auf den Entwurf der Begründung (Anlage 3) verwiesen.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten)
€ |
jährliche Folgekosten/-lasten, Sachkosten €
Personalkosten
€ keine |
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf)
€ |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
€ |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)
€ |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto
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