Betreff
Antrag des Stadtverordneten Torsten Lengersdorf auf Ausbau des Gehweges Oberer Weg bis Ossenbrucher Weg zur Schulwegsicherung
Vorlage
AN/FB5/018/2014/1
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Antrag, entlang des im Außenbereich gelegenen Teilstücks des Oberen Weges (Wirtschaftswegestück ab Ende Bebauung bis Einmündung Ossenbrucher Weg) einen Gehweg auszubauen, wird nicht entsprochen.


Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 04.09.2014 (als Anlage der Beschlussvorlage beiliegend) beantragt Stadtverordneter Torsten Lengersdorf auf dem Oberen Weg entlang des Wirtschaftsweges (ab Ende Bebauung) bis Einmündung Ossenbrucher Weg (dort befindet sich die Bushaltestelle), insbesondere zur Nutzung durch Schulkinder, einen Gehweg auszubauen.

 

Der Sachverhalt wurde bereits während der Haushaltsberatungen der Fraktionen erörtert und zuletzt auch in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.02.2015 (unter TOP 3) ergänzend erläutert. Entsprechend dem Wunsch aus der Mitte des Ausschusses, auch in Kenntnis des Sachverhaltes, diesen Punkt im Ausschuss nochmals gesondert beraten zu können, wird hiermit entsprochen.

 

Das Ergebnis der Prüfung des Antrages hat ergeben, dass die Herstellung eines Gehweges entlang des Wirtschaftsweges (Teilstück Ende Bebauung Oberer Weg bis Einmündung Ossenbrucher Weg) einschl. Grunderwerb mit brutto rd. 21.000,00 Euro zu kalkulieren ist. Da dieses Wegestück bereits in den Vorjahren mit einer vollständigen Straßenbeleuchtung ausgestattet wurde und damit aus dem Baugebiet heraus ein vollständig ausgeleuchteter und sicherer Schulweg bis zur Wartehalle Ossenbrucher Weg gegeben ist, wird ein derartiger Finanzmitteleinsatz als unverhältnismäßig eingestuft. Die Nutzung der bituminös befestigten Verkehrsfläche dieses zwischen Ossenbrucher Weg und Oberer Weg gelegenen Wirtschaftsweges ist vergleichbar mit der Nutzung einer niveaugleich ausgebauten Verkehrsfläche (Fahrbahn ohne Gehweg), wie sie üblicherweise in den meisten Baugebieten und in vielen Wohnstraßen hergestellt wird.

Zudem haben Überprüfungen an Schultagen in der Zeit von 06.30 Uhr bis 07.30 Uhr ergeben, dass dieses Wirtschaftswegeteilstück bis zum Ossenbrucher Weg nur von einigen wenigen Fahrzeugen befahren wird. Dem Grunde nach ist dieser Schulweg „verkehrssicherer“ als die Nutzung vergleichbarer Wohnstraßen.

 


Anlagenverzeichnis:

Schriftsatz vom 04.09.2014