Betreff
Antrag der Anwohner der Straßen "An der Kreuzkirche und Birkenweg betreffend den Winterdienst; hier: Bescheid über die Grundbesitzabgaben 2014-2015
Vorlage
AN/FB5/005/2015/1
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Bürgerantrag ist an den Stadtbetrieb weiterzuleiten, da für die Beratung und Entscheidung über Anträge zur Änderung der Straßenreinigungssatzung der Verwaltungsrat des Stadtbetriebes zuständig ist.

 


Sachverhalt:

 

Da der Schriftsatz mit dem Absender „Anwohner der Straßen An der Kreuzkirche und Birkenweg“ vom 30.01.2015 (als Anlage der Beschlussvorlage beiliegend) mit der Bezeichnung „Bürgerantrag“ eingereicht wurde, ist dieser lediglich rein formal zur Tagesordnung zu stellen.

 

Da jedoch für die Beratung und eine ggf. vorzunehmende Änderung der Straßenreinigungssatzung der Verwaltungsrat des Stadtbetriebes zuständig ist, ist dieser Antrag wegen der fehlenden sachlichen Zuständigkeit des Rates auch wieder formal an den Stadtbetrieb Wassenberg zu verweisen, der den Antrag dann auf die Tagesordnung einer Sitzung des Verwaltungsrates zu setzen hat. Wäre der Schriftsatz lediglich als bloßer Antrag formuliert worden, hätte das Schreiben unmittelbar dem Stadtbetrieb zugeleitet werden können.

 

Da eine Satzungsänderung ohnehin erst mit Wirkung vom 01.01.2016 erfolgen kann, besteht im vorliegenden Fall keine Dringlichkeit und die Angelegenheit kann somit rechtzeitig im Verwaltungsrat des Stadtbetriebes beraten und entschieden werden.

 

 


Anlagenverzeichnis:

Schriftsatz vom 30.01.2015