Sachverhalt:
Der Rat nimmt
die Übertragung von Ermächtigungen aus dem Haushalt 2014 nach 2015 gem. § 22
Abs. 4 Gemeindehaushaltsverordnung (Gem.HVO NRW) zur Kenntnis.
Der Gesetzgeber
hat mit den Regelungen des § 22 Gem.HVO NRW die rechtlichen Möglichkeiten
geschaffen, im Rahmen der Ermächtigungsübertragung die kontinuierliche und der
Aufgabenerfüllung gerecht werdende Bewirtschaftung der Haushaltsmittel auch
nach Schluss des Haushaltsjahres zu gewährleisten.
Durch die
Übertragung wird die Ermächtigung (Erlaubnis) übertragen, im folgenden
Haushaltsjahr mehr Aufwendungen und/oder Auszahlungen auszulösen, als im
Haushaltsplan ausgewiesen sind. Damit wird sowohl das Ergebnis als auch die
Liquidität des folgenden Jahres belastet.
Aufgrund des
Budgetrechtes des Rates sind diese zusätzlichen Ermächtigungen dem Rat in einer
Übersicht mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnis- und den Finanzplan des
Folgejahres vorzulegen (Anlage 1).
Die daraus
resultierenden Änderungen in der Ergebnis- und Finanzplanung führen in dem vom
Rat beschlossenen Haushaltsplan 2015 zu einer Erhöhung der Haushaltspositionen
im Bereich der Aufwendungen und Auszahlungen.
Die
zahlungswirksame Entlastung im Haushaltsjahr 2014 führt zu einer
zahlungswirksamen Belastung (Reduzierung der Liquiden Mittel) im Haushaltsjahr
2015. Die zahlungswirksame Seite der Finanzrechnung hat keine Auswirkungen auf
den Haushaltsausgleich.
Entsprechend der Vorgabe des Rates wird gem. Anlage 2 nochmals gesondert dargestellt, wie die investiven Ermächtigungsübertragungen von insgesamt 2.476.800€ finanziert sind. Zusätzlich erfolgt zur Information des Rates die Mitteilung, dass im investiven Bereich im Haushaltsjahr 2014 zwei fällig werdende Kredite von insgesamt 73.344,86 € außerplanmäßig getilgt werden konnten.
Anlagenverzeichnis: