Sachverhalt:
Der vorläufige Jahresabschluss der Stadt Wassenberg für das Haushaltsjahr 2014 wird gemäß § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW hiermit dem Rat der Stadt zugeleitet.
Das vorläufige Jahresergebnis 2014 der Stadt Wassenberg schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von rd. 280.000 €.
Gegenüber dem in der Haushaltsplanung 2014
vorgesehenen Fehlbetrag in Höhe von rd. 0,932 Mio. € bedeutet dies eine erhebliche Ergebnisverbesserung um rd. 1,212 Mio. €.
Neben der vorläufigen Ergebnisrechnung, Finanzrechnung und Schlussbilanz ist dem vorläufigen Jahresabschluss der Quartalsbericht im Rahmen des Finanzcontrollings zum 31.12.2014 beigefügt, in dem die Entwicklung des Jahresergebnisses 2014 ausführlich erläutert wird.
Die Verbesserung des Jahresergebnisses ist jedoch im Wesentlichen auf erhöhte Erträge aus Grundstücksverkäufen und aus der Auflösung von Rückstellungen zurückzuführen, wodurch auch Mehraufwendungen u. a. auf Grund erhöhter Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen ausgeglichen werden konnten.
Zeitgleich mit der Zuleitung an den Rat der Stadt wird der vorläufige
Jahresabschluss dem vom Rechnungsprüfungsausschuss beauftragten
Wirtschaftsprüfer zur örtlichen Prüfung vorgelegt.