Beschlussvorschlag:
alternativ
A: Dem Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung einer
Konzentrationszone zur Windenergienutzung wird nicht entsprochen. Im Stadt-
gebiet Wassenberg existiert keine geeignete Fläche bzw. Standort; ent-
sprechende Anträge zur Errichtung von Windenergieanlagen werden auch
weiterhin abgelehnt.
B: Dem Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung einer Konzentrationzone für Windenergienutzung wird entsprochen und entsprechende Untersuchungen zur Einleitung des Verfahrens durchgeführt.
Sachverhalt:
Mit Datum vom 12.05.2010 beantragt die Firma Energiekontor AG, Krefeld, die Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung einer Konzentrationszone zur Windenergienutzung (Anlage 1). Der Antrag wurde bereits mit Datum vom 18.05.2010 den Fraktionen zur Kenntnis gegeben.
Die Firma beabsichtigt die Errichtung von bis zu zwei Windenergieanlagen mit 2-3 MW Leistung zwischen der L 117 und dem Gewerbegebiet Forst / Eulenbusch gemäß dem Lageplan der Firma (siehe Anlage 2).
Die Stadt hat bereits im Jahre 2004 im Rahmen eines 19. Änderungsverfahrens des Flächennutzungsplanes durch ein Fachbüro das Stadtgebietes auf potentielle Eignungsflächen untersuchen lassen. Aufgrund der Ausschlusskriterien, wie notwendige Abstände zu Wohnbebauungen, Restriktionsflächen etc. konnte keine geeignete Fläche gefunden werden.
Der Planungs- und Umweltausschuss hat deshalb am 10.01.2006 beschlossen, das Verfahren einzustellen. Demgemäß wurde deshalb im Flächennutzungsplan keine Konzentrationsfläche dargestellt. Der Auszug aus der Niederschrift mit umfangreicher Sachverhaltsdarstellung ist als Anlage 3 beigefügt. Anfragen potentieller Bauherren von Windenergieanlagen wurden somit seitdem immer abgelehnt, mit der Begründung, dass im Stadtgebiet Wassenberg keine geeignete Fläche zur Verfügung steht.
Um dennoch einen Beitrag zur regenerativen Energieerzeugung zu leisten, wurde u.a. die Biogasanlage gebaut.
Aufgrund des Antrages der Firma Energiekontor ergeben sich nach Meinung der Verwaltung zwei Möglichkeiten:
A: Auf die Darstellung einer Konzentrationsfläche für Windenergieanlagen bzw.
eine neue Untersuchung des Stadtgebietes auf potentielle Eignungsfläche wird
verzichtet. Es wird auf das seinerzeit durchgeführte 19. Änderungsverfahren
zum Flächennutzungsplan verwiesen. Anträge auf Errichtung von Wind-
energieanlagen werden deshalb auch weiterhin abgelehnt.
Es verbleibt das „Restrisiko“, dass ein Antragsteller u.U. in einem gerichtlichen
Streitverfahren nachweisen kann, dass den privilegierten Vorhaben keine
öffentlichen Belange entgegenstehen und die Errichtung einzelner Wind-
energieanlagen an unterschiedlichen Stellen im Stadtgebiet möglich wäre.
B: Dem Antrag auf Darstellung einer Konzentrationsfläche wird entsprochen und
der Standort zwischen L 117 und Eulenbusch/Gewerbegebiet Forst erneut auf eine Eignung, auf Kosten der Antragsteller, untersucht.
Sollten nach einer durchgeführten Untersuchung keine Belange gegen den
Standort sprechen und es könnten mindestens zwei Windenergieanlagen
errichtet werden, wäre die Errichtung weiterer Anlagen im Stadtgebiet ausge-
schlossen.
Beim derzeitigen Stand der Technik ist davon auszugehen, dass mit einer Gesamthöhe einer einzelnen Windenergieanlage von ca. 150 m zu rechnen ist.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten, Sachkosten € Personalkosten € keine |
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto |