Betreff
Bebauungsplan Nr. 16 "Stadtzentrum"; 7. vereinfachtes Änderungsverfahren; hier: Beschluss zur Durchführung der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch)
Vorlage
BV/FB6/003/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Mit dem Entwurf der 7. Vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Stadtzentrum“ wird die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) durchgeführt.

 


Sachverhalt:

Auf der Grundlage des Ausschussbeschlusses vom 10. September 2014 (TOP 7.) wurden die Verfahrensschritte

a)                  Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie

b)                  Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

durchgeführt; Anregungen und Bedenken wurden nicht vorgebracht.

 

 

Der beigefügte Übersichtsplan (Anlage 1) grenzt das Bebauungsplangebiet Nr. 16 „Stadtzentrum“ ab. Ergänzend wird auf den beigefügten geänderten textlichen Inhalt der Festsetzung des Bebauungsplanes (Anlage 2) verwiesen.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                            

Kostenstelle/Konto