Beschlussvorschlag:
Mit dem Entwurf der 7.
Vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Stadtzentrum“ wird die
öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) durchgeführt.
Sachverhalt:
Auf der Grundlage des Ausschussbeschlusses vom 10. September 2014 (TOP 7.) wurden die Verfahrensschritte
a) Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie
b) Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
durchgeführt; Anregungen und Bedenken wurden nicht vorgebracht.
Der beigefügte Übersichtsplan (Anlage 1) grenzt das Bebauungsplangebiet Nr. 16 „Stadtzentrum“ ab. Ergänzend wird auf den beigefügten geänderten textlichen Inhalt der Festsetzung des Bebauungsplanes (Anlage 2) verwiesen.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten, Sachkosten € Personalkosten € keine |
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto |