hier: Vorstellung der Baumaßnahme
Sachverhalt:
Aus dem Teileinzugsgebiet Myhl wird das
Niederschlagswasser in den Myhler Bach geleitet. Dies wurde durch
Erlaubnisbescheid des damaligen Kreises Erkelenz vom 14.12.1964 unbefristet
genehmigt.
Die Bezirksregierung Köln hat jedoch darauf
hingewiesen, dass die Einleitungsstelle gemäß Trennerlass des MUNLV NRW (Runderlass
des MUNLV NRW vom 26.05.2004 -IV9 031 001 2104) nicht mehr dem Stand der
Technik entspricht, da das Niederschlagswasser unbehandelt in das Gewässer eingeleitet
wird und hat deshalb einen 1. Änderungsbescheid zur wasserrechtlichen Erlaubnis
vom 14.12.1964 am 27.12.2007 erlassen. Der Kreis Heinsberg hat nunmehr einen 2.
Änderungsbescheid am 15.01.2014 und einen 3. Änderungsbescheid am 12.10.2014
erlassen.
Aufgrund dieser Bescheide ist die Einleitungsstelle
durch den Bau eines Regenklärbeckens vor Einleitung in den Myhler Bach an den
Stand der Technik anzupassen.
Damit wird die Einleitung den Anforderungen des
Trennerlasses entsprochen.
Diese Maßnahme ist in die 5. Fortschreibung des
Abwasserbeseitigungskonzeptes aufgenommen worden und steht in diesem Jahr zur
Ausführung an.
In der Ausschusssitzung wird die Baumaßnahme durch
Herrn Landschaftsarchitekt Scheller und Herrn Formella, Leiter Unternehmensbereich III –Tiefbau,
vorgestellt.