Betreff
54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg; Bereich Effelder Waldsee; hier: Ergebnis der erneuten Offenlage und Feststellungsbeschluss
Vorlage
BV/FB6/095/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

a)                  Mit Hinweis auf die beigefügte Auflistung (Anlage 1) als Ergebnis der vorgebrachten Anregungen und Bedenken im Rahmen der erneut       durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) wird den aufgelisteten Beschlussvorschlägen der Verwaltung zugestimmt.

 

b)                  Die 54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg wird festgestellt (Feststellungsbeschluss) und gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorgelegt.

 


Sachverhalt:

Der Planungs- und Umweltausschuss im Rat der Stadt Wassenberg hat am 10. September 2014 beschlossen, mit dem geänderten Inhalt der 54. Änderung des Flächennutzungsplanes -konkret bezogen auf die überlagernde Darstellung der künftigen Bedarfsparkplätze gegenüber der Sportplatzanlage an der Waldseestraße- die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen; dies erfolgte konkret im Zeitraum vom 20. Oktober bis 21. November 2014.

 

Nachfolgende Anregungen und Bedenken wurden im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung vorgebracht:

 

Nr. 01  Kreis Heinsberg vom 18.11.2014 (Anlage 2)

Nr. 02  Landwirtschaftskammer NRW Kreisstelle Heinsberg – Viersen vom 19.11.2014 (Anlage 3)

 

Als Anlage 1 ist der Kurzinhalt der vorgebrachten Anregungen und Bedenken einschließlich der Beschlussvorschläge der Verwaltung beigefügt.

 

Ergänzend wird auf die Stellungnahme des Ing.-Büros Schädlich, Wassenberg, vom 27.11.2014, hinsichtlich „Vekehrsgutachten“ verwiesen (Anlage 4).

 

Die 54. Änderung des Flächennutzungsplanes ist als Anlage 5 beigefügt.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                            

Kostenstelle/Konto