Betreff
Einbeziehung eines Grundstücksbereiches an der Krafelder Straße in Krafeld in den Innenbereich;
hier: Aufstellung einer Ergänzungssatzung
Vorlage
FB4/062/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Ein Teilbereich des Grundstückes Gemarkung Birgelen, Flur 10, Flurstück 5, soll den Innenbereich zugeordnet und dafür eine Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB aufgestellt werden.


Sachverhalt:

 

Der Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Birgelen, Flur 10, Flurstück 5, beabsichtigt ein Einfamilienhaus nordwestlich des Hauses Krafelder Straße 34 zu errichten. Eine Bebauung ist jedoch aufgrund der Lage im Außenbereich und Landschaftsschutz derzeit nicht möglich.

 

Es wird daher vorgeschlagen, für den Bereich eine Ergänzungssatzung aufzustellen, die des Weiteren Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung und die überbaubare Grundstücksfläche sowie Ausgleichsmaßnahmen enthalten soll. Weitere vertragliche Regelungen mit der Stadt können getroffen werden.

 

Die Satzung wird vom Grundstückseigentümer auf eigene Kosten erstellt.

 

Ein Übersichtsplan mit dem künftigen Geltungsbereich der Ergängzungssatzung ist als Anlage beigefügt.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

-------------------------------

Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                            

Kostenstelle/Konto