Beschlussvorschlag:
Die in der Anlage beigefügte „Resolution zur Finanzierung der Schulsozialarbeit – Landesregierung in der Pflicht„ wird hiermit beschlossen und ist an die Landesregierung NRW zu richten.
Sachverhalt:
Mit Ratsbeschluss am 06.11.2014 (zu TOP 11) wurde die Verwaltung beauftragt, eine Resolution zur Aufrechterhaltung und Finanzierung der Schulsozialarbeit vorzubereiten und dem Rat über den Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten, Sachkosten € Personalkosten € keine |
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto |