Beschlussvorschlag:
Der
Bauausschuss bestellt Frau Stadtoberinspektorin Inge Corbet zur Schriftführerin
und Herrn Stadtamtsinspektor Torsten Fuhrmann zum stv. Schriftführer.
Sachverhalt:
Gemäß § 52 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und § 26 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Rat und für die Ausschüsse der Stadt Wassenberg ist für die Sitzungen des Rates sowie der Ausschüsse eine Schriftführerin / ein Schriftführer zu bestellen.
Die Verwaltung schlägt vor, Frau Stadtoberinspektorin Inge Corbet zur Schriftführerin und Herrn Stadtamtsinspektor Torsten Fuhrmann zum stv. Schriftführer für die Sitzungen des Bauausschusses zu bestellen.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten, Sachkosten € Personalkosten € keine � |
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto |