Betreff
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 64 "Erkelenzer Straße / Alte Bahn" in der Ortschaft Wassenberg; hier: Beschluss zur Einleitung des 3. vereinfachten Änderungsverfahrens
Vorlage
BV/FB6/071/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 64 „Erkelenzer Straße / Alte Bahn“ in der Ortschaft Wassenberg wird in einem 3. vereinfachten Änderungsverfahren mit dem Ziel geändert, das Baufenster auf dem Grundstück Gemarkung Wassenberg, Flur 2, Flurstück 1629, der tatsächlichen Bebauung anzupassen.

 

Es sind die erforderlichen Verfahrensschritte gemäß § 13 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 


Sachverhalt:

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 64 „Erkelenzer Straße / Alte Bahn“ ist seit dem Jahre 2003 rechtsverbindlich und wurde bereits im selben Jahr durch ein  1. vereinfachtes Änderungsverfahren und im Jahre 2005 durch ein 2. vereinfachtes Änderungsverfahren geändert.

 

Mit Schreiben vom 06.05.2014 (Anlage 1) beantragt ein Eigentümer der Eigentumswohnungen auf dem Grundstück Gemarkung Wassenberg, Flur 2, Flurstück 1629, die Änderung des Bebauungsplanes, mit dem Ziel, die derzeit ungenehmigte Überschreitung der festgesetzten Baugrenze durch einen Heizungs- und Hausanschlussraum sowie einer Garage, durch eine Verschiebung des Baufensters zu legalisieren.

 

Die geringfügige Änderung ist nach Prüfung aller Möglichkeiten und in Abstimmung mit dem Amt für Bauen und Wohnen des Kreises Heinsberg der einzige Weg, eine Genehmigungsfähigkeit zu erreichen. Es soll lediglich eine Anpassung an die tatsächliche Bebauung erfolgen.

 

Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt, so dass die Bebauungsplanänderung gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren möglich ist.

 

Da ein öffentliches Interesse zur Änderung des Bebauungsplanes nicht vorliegt, werden die entstehenden Kosten von den Antragstellern getragen. Eine Kostenübernahmeerklärung des Antragstellers liegt vor.

 

Ein Übersichtsplan sowie ein Entwurf der Bebauungsplanänderung sind als Anlagen 2 und 3 beigefügt.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                            

Kostenstelle/Konto