Beschlussvorschlag:
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 64
„Erkelenzer Straße / Alte Bahn“ in der Ortschaft Wassenberg wird in einem 3.
vereinfachten Änderungsverfahren mit dem Ziel geändert, das Baufenster auf dem
Grundstück Gemarkung Wassenberg, Flur 2, Flurstück 1629, der tatsächlichen
Bebauung anzupassen.
Es sind die erforderlichen Verfahrensschritte
gemäß § 13 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Sachverhalt:
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 64 „Erkelenzer Straße / Alte
Bahn“ ist seit dem Jahre 2003 rechtsverbindlich und wurde bereits im selben
Jahr durch ein 1. vereinfachtes
Änderungsverfahren und im Jahre 2005 durch ein 2. vereinfachtes
Änderungsverfahren geändert.
Mit Schreiben vom 06.05.2014 (Anlage 1) beantragt ein Eigentümer der
Eigentumswohnungen auf dem Grundstück Gemarkung Wassenberg, Flur 2, Flurstück
1629, die Änderung des Bebauungsplanes, mit dem Ziel, die derzeit ungenehmigte
Überschreitung der festgesetzten Baugrenze durch einen Heizungs- und Hausanschlussraum
sowie einer Garage, durch eine Verschiebung des Baufensters zu legalisieren.
Die geringfügige Änderung ist nach Prüfung aller Möglichkeiten und in
Abstimmung mit dem Amt für Bauen und Wohnen des Kreises Heinsberg der einzige
Weg, eine Genehmigungsfähigkeit zu erreichen. Es soll lediglich eine Anpassung
an die tatsächliche Bebauung erfolgen.
Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt, so dass die
Bebauungsplanänderung gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren möglich ist.
Da ein öffentliches Interesse zur Änderung des Bebauungsplanes nicht
vorliegt, werden die entstehenden Kosten von den Antragstellern getragen. Eine
Kostenübernahmeerklärung des Antragstellers liegt vor.
Ein Übersichtsplan sowie ein Entwurf der Bebauungsplanänderung sind als
Anlagen 2 und 3 beigefügt.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten, Sachkosten € Personalkosten € keine |
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto |