Beschlussvorschlag:
Der
Bebauungsplan Nr. 4 „Oberer Weg/Mittlerer Weg“ in der Ortschaft Birgelen wird
in einem 1. vereinfachten Änderungsverfahren wie folgt geändert:
1. Rücknahme der Dreigeschossigkeit in
Teilbereichen,
2. Herausnahme von fußläufigen Verbindungen,
3. Rücknahme einer kleinen Spielfläche im Bereich
Steinstraße/An der Vogelstange und
Ausweisung eines Baufensters für diesen Bereich,
4. Herausnahme der zwingenden Zweigeschossigkeit.
Es sind die
erforderlichen Verfahrensschritte gemäß § 13 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Sachverhalt:
Der Bebauungsplan Nr. 4 „Mittlerer Weg/Oberer Weg“ ist
seit dem Jahre 1984 rechtsverbindlich.
Zwischenzeitlich wurden fast alle Grundstücke in diesem
Bebauungsplangebiet bebaut bzw. beplant. Auch das seit fast 20 Jahren
brachliegende Bebauungspotential im Bereich „Kieselweg/An der Vogelstange“ wird
in Kürze ansprechend abgeschlossen sein. Um nun ein vernünftiges abschließendes
Gesamtpaket zu erreichen, ist die Änderung des Bebauungsplanes in diesem
Teilbereich notwendig.
Die Rücknahme der Dreigeschossigkeit in Teilbereichen
ist sinnvoll und städtebaulich erwünscht, um eine weitere ungewollte
verdichtete Bebauung und die Bildung eines baulichen „Brennpunktes“ zu
verhindern. Da alle betroffenen Grundstücke zwischenzeitlich mit einer
maximalen zweigeschossigen Bebauung bebaut oder zumindest beplant sind, entstehen
auch keine negativen Auswirkungen für die Grundstückseigentümer, so dass diese
Festsetzung problemlos rücknehmbar ist.
Die Herausnahme der fußläufigen Verbindungen ist
sinnvoll, da ein Ausbau der Flächen nicht notwendig war und somit auch nicht
stattgefunden hat. Aus heutiger Sicht sind die fußläufigen Verbindungen absolut
entbehrlich und würden zu Problemen mit den Anwohnern führen, da die
Herstellung der Wegeverbindungen Einblicke in die rückwärtigen Grundstücke
ermöglicht.
Die nicht ausgebauten Wegeflächen werden den
zwischenzeitlich bebauten und durch Veräußerung erworbenen Grundstücken
zugeschlagen. Eine entsprechende rein vorsorgliche Zuordnung wurde im Zuge der
Vermarktung und Bebauung der Grundstücke bereits einvernehmlich vorgenommen, so
dass nach Durchführung der Bebauungsplanänderung lediglich noch die Abwicklung
erfolgt.
Die Rücknahme der kleinen Spielfläche im Bereich
Steinstraße/An der Vogelstange und die Ausweisung eines Baufensters für diesen
Bereich ist ebenfalls sinnvoll, da die Fläche lediglich im Bebauungsplan als
Spielfläche ausgewiesen ist, aber nie als solche genutzt wurde und auch für
eine Nutzung wegen der geringen Größe und der unmittelbaren Garagenangrenzung
nicht geeignet wäre. Des Weiteren ist dieser Bereich durch den Wegfall der
fußläufigen Verbindungen ohnehin nicht erschlossen.
Es ist beabsichtigt, diese Fläche dem angrenzenden zur
Bebauung anstehenden Grundstück zuzuschlagen.
Die Herausnahme der zwingenden Zweigeschossigkeit ist
aus städtebaulicher Sicht sinnvoll und eine Anpassung an die tatsächlich
bereits vorhandene Bebauung. Vor allem entlang der Straße „Kieselweg“ ist eine
zwingende Zweigeschossigkeit aus heutiger Sicht nicht mehr vertretbar. Um eine
aufgelockerte Bebauung zu erreichen, wurde bereits einer Bebauung mit
eingeschossigen Gebäuden Seitens der Stadt zugestimmt. Somit dient diese
Änderung lediglich der formalen Korrektur.
Durch die vorgesehenen Änderungen ergeben sich noch
weitere formale Anpassungen, da einige Abgrenzungen unterschiedlicher Nutzungen
sinnvollerweise entfallen bzw. verschoben werden müssen.
Da die Grundzüge
der Planung nicht berührt werden, ist die Bebauungsplanänderung gemäß § 13 BauGB im
vereinfachten Verfahren möglich.
Ein Übersichtsplan, eine Übersicht des
Änderungsbereiches sowie ein Vorentwurf der Bebauungsplanänderung sind als
Anlagen 1 und 2 beigefügt.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten, Sachkosten € Personalkosten € keine |
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto |