hier: Stellungnahme der Stadt
Beschlussvorschlag:
Zur 1. Änderung des Landesentwicklungsplanes NRW – Energieversorgung – werden im Rahmen der Beteiligung gemäß § 10 Abs. 1 ROG i.V.m. § 14 Abs. 2 LPLG NRW weder Anregungen noch Bedenken vorgebracht.
Sachverhalt:
Die Stadt Wassenberg wurde vom Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie an der 1. Änderung des Landesentwicklungsplanes NRW – Energieversorgung – formal beteiligt und um Stellungnahme bis zum 15. Juli 2010 gebeten (siehe Anlage). Entsprechende Ausfertigungen des Entwurfes wurden den Fraktionen bereits vorab zur Verfügung gestellt. Die Belange der Stadt werden lediglich durch Wegfall des Kraftwerkstandortes an der Stadtgrenze zu Hückelhoven, im Bereich des Interkommunalen Gewerbegebietes tangiert Anregungen oder Bedenken werden deshalb nicht vorgebracht.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten, Sachkosten € Personalkosten € keine |
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto |