Betreff
1. Änderung des Landesentwicklungsplanes;
hier: Stellungnahme der Stadt
Vorlage
FB4/059/2010
Aktenzeichen
Bk/Wo
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Zur 1. Änderung des Landesentwicklungsplanes NRW – Energieversorgung – werden im Rahmen der Beteiligung gemäß § 10 Abs. 1 ROG i.V.m. § 14 Abs. 2 LPLG NRW weder Anregungen noch Bedenken vorgebracht.

 


Sachverhalt:

Die Stadt Wassenberg wurde vom Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie an der 1. Änderung des Landesentwicklungsplanes NRW – Energieversorgung – formal beteiligt und um Stellungnahme bis zum 15. Juli 2010 gebeten (siehe Anlage). Entsprechende Ausfertigungen des Entwurfes wurden den Fraktionen bereits vorab zur Verfügung gestellt. Die Belange der Stadt werden lediglich durch Wegfall des Kraftwerkstandortes an der Stadtgrenze zu Hückelhoven, im Bereich des Interkommunalen Gewerbegebietes tangiert Anregungen oder Bedenken werden deshalb nicht vorgebracht.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                            

Kostenstelle/Konto