Betreff
Zuleitung des vorläufigen Gesamtabschlusses der Stadt Wassenberg für das Haushaltsjahr 2013
Vorlage
MV/FB5/032/2014
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 116 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) NRW ist die Stadt Wassenberg verpflichtet, einen Gesamtabschluss aufzustellen. Die Aufstellung hat gemäß § 116 Abs. 5 GO bis zum 30.09. des Folgejahres zu erfolgen.

Ziel des Gesamtabschlusses ist es, die gesamte Vermögens-, Schuldens-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Wassenberg – einschließlich verbundener Unternehmen und Beteiligungen – dazustellen, um so den Stadtrat und die Verwaltungsführung in die Lage zu versetzen, ein Urteil darüber abgeben zu können, ob die Stadt Wassenberg insgesamt in der Lage ist, ihre Aufgaben zu erfüllen.

 

Hiermit erfolgt nun die Zuleitung des vorläufigen Gesamtabschlusses der Stadt Wassenberg für das Haushaltsjahr 2013.

 

Im Gesamtabschluss werden alle verselbstständigten Aufgabenbereiche in öffentlicher wie auch in privatrechtlicher Form im Wege der Konsolidierung einbezogen.

Im Rahmen der Vollkonsolidierung betrifft dies folgende Bereiche:

·        Stadt Wassenberg (Kernverwaltung)

·        Stadtbetrieb Wassenberg AöR

·        Entwicklungsgesellschaft Stadt Wassenberg (ESW) GmbH

Andere Beteiligungen werden nicht konsolidiert sondern auch im Gesamtabschluss wie im Einzelabschluss der Kernverwaltung als Finanzanlagen dargestellt, da die Stadt Wassenberg hier keine einheitliche Leitung oder beherrschende Kontrolle über diese Einrichtungen ausübt (z.B. KWH GmbH), und diese daher auch nicht als Teil des “Gesamtkonzerns“ der Stadt Wassenberg anzusehen sind.

 

Der vorläufige Gesamtabschluss für das Haushaltsjahr 2013 wurde auf Grundlage folgender Einzelabschlüsse erstellt:

·        Geprüfter Jahresabschluss 2013 der Stadt Wassenberg

·        Vorläufiger Jahresabschluss 2013 des Stadtbetriebes Wassenberg AöR

·        Festgestellter Jahresabschluss 2013 der ESW GmbH

 

Die Zuleitung des vorläufigen Gesamtabschlusses 2013 erfolgt in Form der Gesamtergebnis-rechnung und der Gesamtbilanz, sowie den Übersichten über die Konsolidierung der Einzelabschlüsse.

 

Nach einem Gesamtjahresüberschuss im Haushaltsjahr 2012 in Höhe von 1.643.942,26 € weist die vorläufige Gesamtergebnisrechnung des Haushaltsjahres 2013 nunmehr einen Gesamtjahresfehlbetrag in Höhe von -532.792,56 € aus.

Die Gründe für das im Jahresvergleich niedrigere Gesamtergebnis des Jahres 2013 sind vor allem in den erheblichen Einmaleffekten zu sehen, die das Jahr 2012 begünstigt haben.

Tatsächlich hat sich das Jahresergebnis der Kernverwaltung um rd. 1,535 Mio. € gegenüber der Planung des Jahres 2013 erheblich verbessert. Auch beim Stadtbetrieb erfolgte eine leichte Verbesserung gegenüber der Planung in Höhe von rd. 0,043 Mio. €.

Unter Berücksichtigung der Ausgangslage ist die Ergebnisentwicklung des Jahres 2013 daher insgesamt als positiv zu bezeichnen.

 

Das Ergebnis des konsolidierten Gesamtabschlusses in Höhe von rd. -0,533 Mio. € weicht somit insgesamt um rd. 0,173 Mio. € vom Einzelabschluss der Stadt (rd. -0,360 Mio. €) ab.

Die Abweichung im Gesamtabschluss 2013 stellt zwar die bislang größte Abweichung im Vergleich der bisherigen Gesamtabschlüsse (Vorjahr rd. 0,071 Mio. €) dar, ist jedoch im Vergleich zum Gesamtvolumen (Gesamterträge rd. 30,955 Mio. €, Gesamtaufwendungen rd. 31,457 Mio. €) immer noch als geringfügig einzuschätzen.

 

Die Gesamtbilanzsumme reduziert sich gegenüber der Schlussbilanz zum 31.12.2012 von zuvor 172.797.558,71 um 2.532.406,57 € bzw. 1,47 % auf nunmehr 170.265.152,14 € zum 31.12.2013.

Die Reduzierung der Bilanzsumme um rd. 2,532 Mio. € ist zunächst auf die Reduzierung der Liquidität zurückzuführen, die trotz der Beitreibung von Forderungen auf Grund des hohen Ausgleichs von Verbindlichkeiten (u.a. durch Sondertilgungen von Investitionskrediten) gesunken ist. Weiter sinkt die Bilanzsumme auf Grund der Reduzierung der Instandhaltungs- und sonstigen Rückstellungen sowie der Reduzierung des Eigenkapitals durch das negative Gesamtjahresergebnis.

 

Der Entwurf des Gesamtschlusses der Stadt Wassenberg für das Haushaltsjahr 2013 ist dem vom Rechnungsprüfungsausschuss beauftragten Wirtschaftsprüfer bereits zugeleitet worden.

Der geprüfte Gesamtabschluss mit seinen weiteren erläuternden Anlagen Gesamtanhang, Gesamtlagebericht und Beteiligungsbericht soll in seiner Sitzung am 24.11.2014 vom Rechnungsprüfungsausschuss beraten werden, so dass die Bestätigung des Gesamtabschlusses 2013 durch den Rat der Stadt Wassenberg gemäß § 116 Abs. 1 GO fristgerecht in der Sitzung am 11.12.2014 erfolgen kann.